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Warum man Unterstützungserklärungen nur analog abgeben kann (16.7.2019)

 

https://futurezone.at/netzpolitik/wahlen-warum-man-unterstuetzungserklaerungen-nur-analog-abgeben-kann/400549862

Zitat: "Wahlen: Warum man Unterstützungserklärungen nur analog abgeben kann"

 

Schon einmal eine spannende, so gewählte Überschrift wenn es gleich danach heißt "Wer eine Kleinpartei auf den Wahlzettel hieven will, kann das in Österreich nur mit persönlichem Erscheinen auf dem Amt. Wieso, ist nicht ganz klar."

Und danach wird abgehandelt, warum sich die amtierenden Parteien bisher dennoch zu keiner Abänderung bezüglich dieses Spießrutenlaufs entschließen konnten.

Um dann so zu enden - Zitat: "Sieht man sich die aktuellen Positionen der Parteien an, will sich derzeit zumindest niemand gegen die Einführung einer digitalen Unterstützungserklärung stellen. Es erscheint verwunderlich, warum es ein Angebot, das alle befürworten, trotzdem nicht gibt. Ob man hier nur aufgrund des Wahlkampfs möglichst bürgerfreundliche Aussagen trifft, wird die Zukunft zeigen. Jedenfalls könnte jemand einen neuen Anlauf auf Änderung wagen - das Ergebnis wäre spannend."

Nein, es erscheint für uns NICHT verwunderlich. Weil sich keiner der Etablierten ins eigene Knie schießt und den Alternativen zu sich selbst den Antritt erleichtern wird. Mit welchen späteren Ausreden auch immer.

Tun wird das erst wer, der sich selber sicher ist, nicht bloß deshalb gewählt zu werden weil es Alternativen nicht schaffen können sondern der die Überzeugung hat, von den Menschen trotz bestehender anderer Optionen gewählt zu werden, weil er gute Politik gemacht und seine Wahlversprechen bestmöglich gehalten hat.

Denn so einer braucht sich vor der Konkurrenz und dem freien Votum der Wähler nicht zu fürchten!

 

Ergänzung (Gerhard Hämmerle):

Die praktische eigene Erfahrung wirft noch mehr Fragen zu dem Thema auf!

Wenn man in St. Pölten eine solche Unterstützungserklärung abgibt, wird diese für die Akten kopiert.

Auf Anfrage bei der Bundeswahlbehörde des Innenministeriums wurde mitgeteilt, dass dies Vorschrift sei. Aber um es klar darzustellen: Nicht eine Kopie zu machen an sich!

Es ist aber Vorschrift, einen Vermerk zu machen und (bis nach der Wahl) zu behalten, ob ein zulässiger Wähler eine Unterstützungserklärung abgegeben hat - damit er auch nur EINE und nicht mehrere tätigt (so nebenbei: ein Mandatar, der auch eine Unterschrift für eine Partei abgeben kann, darf dies mehrmals für verschiedene Parteien tun). Es ist klar, dass dies irgendwie vermerkt werden muss. Aber es ist nicht einheitlich geregelt wie! So wird in Wien offenbar ein elektronischer Vermerk getätigt. Ob eine Kopie oder ein elektronischer Vermerk gemacht wird, bleibt also den Gemeinden überlassen. Was bei einem elektronischen Vermerk alles vermerkt wird ist unklar. Dass aber bei einer Kopie auch nachvollziehbar und festgehalten ist, welche Partei man unterstützt hat, wirft Fragen auf.

Alleine dadurch wird ein Argument gegen die elektronische UE-Abgabe ad absurdum geführt: Das des Wahlgeheimnisses. Wenn bei der UE-Abgabe bis jetzt keine elektronische Variante für Bürger geschaffen wurde, weil man das Wahlgeheimnis schützen möchte, muss dies auch für die Vermerke der Gemeinden problematisch sein - egal in welcher Form!

Hier wird aber das Amtsgeheimnis angeführt, als Schutz vor Missbrauch. Dieses beruht aber auf Vertrauen, dass die Amtsträger sich daran halten. Würde das bei passenden Regelungen dann nicht auch für eine elektronische UE-Abgabe gelten?

In kleinen Gemeinden ist es sogar noch unverständlicher: Hier kommt es immer wieder vor, dass der Beamte, der die UE-Abgabe bestätigt der Bürgermeister selbst ist - also Funktionär einer Partei, der dann genau weiß, welche Personen in seinem Ort nicht hinter seiner Partei stehen. In kleinen Gemeinden ein nicht außer Acht zu lassender Faktor - besonders wenn man dann als Bürger eine Genehmigung von genau jener Person benötigen sollte!

Auch sind Volksbegehren bereits elektronisch unterschreibbar. Und hier hat man den Regelungen bezüglich Verschwiegenheit und nachfolgender Löschung der Daten zu vertrauen. Warum also bei der UE-Abgabe nicht?