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Wahlrechtsreform: Sogar VERSCHÄRFTE Diskriminierung (28.11.2022)

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Vier Augen sehen mehr als zwei - sogar wenn zwei der Augen blind sind!

Zum Wahlrechsvorschlag der Regierungsfraktionen haben wir ja - wie hier im Beitrag dazu nachzulesen -  eine Stellungnahme eingebracht.

Aber: Der hier schreibende Verfasser der Stellungnahme hat im eingebrachten Novellierungs-Text einen ganz wichtigen Punkt übersehen! Nämlich (Zitat): 44. In § 42 Abs. 3 wird im letzten Satz vor der Wortfolge „zur Führung“ die Wortfolge „am Stichtag“ eingefügt und es entfällt das Wort „entweder“ sowie die Wortfolge „oder gerichtlich oder notariell beglaubigt ist.“

Wenn es also heute im § 42 (3) der Nationalrats-Wahlordnung 1992 heißt "Diese Bestätigung ist von der Gemeinde nur dann zu erteilen, wenn ... die eigenhändige Unterschrift der in der Unterstützungserklärung genannten Person entweder vor der Gemeindebehörde geleistet wurde oder gerichtlich oder notariell beglaubigt ist.", dann heißt es in der zum Beschluss vorliegenden Version nur mehr "Diese Bestätigung ist von der Gemeinde nur dann zu erteilen, wenn ... die eigenhändige Unterschrift der in der Unterstützungserklärung genannten Person vor der Gemeindebehörde geleistet wurde." Und aus!

Die Möglichkeit einer notariellen oder gerichtlichen Beglaubigung wurde einfach gestrichen. Man MUSS also auf das zuständige Gemeindeamt - JEDE(R)!

Nicht nur, dass man trotz so vieler Diskussionen in der Vergangenheit und der längst bestehenden technischen Möglichkeit diesbezüglich die elektronische Abgabemöglichkeit für Unterstützungserklärungen weiterhin nicht implementiert hat - nein, man hat sogar die bestehenden Hürden noch weiter erhöht!

Demokratiepolitisch eine Schande und eine endgültige Bankrotterklärung der Parteien, die so etwas als Gesetzesänderung vorlegen und in der Folge beschließen. Durch Politiker, die offenbar fürchten, andernfalls bald ihren Job und viel Geld los zu sein. Wenn sie so denken und handeln: Auch völlig zu Recht befürchten!

Deswegen hat auch unser Sprecher für den Bereich "Menschen mit Behinderung" eine Stellungnahme zum Entwurf für die Wahlrechtsreform eingebracht. Eben weil dieser sogar eine Ausweitung der Diskriminierung bei der Ausübung des aktiven Wahlrechtes und der Abgabe von  Unterstützungserklärungen beinhaltet.

Jede Unterstützung dieser Stellungnahme durch Sie hilft, die Veränderung vielleicht noch abzuwenden.

 

Hier der Text einer Aussendung dazu per Mail:

Guten Tag!

Ich habe eine Stellungnahme auf der Seite des Parlaments (siehe Link unten) eingebracht, weil es bei der bevorstehenden Wahlrechtsreform durch den vorgeschlagenen Gesetzestext zu verschärften Diskriminierungen kommen wird!

Stellungnehme:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SN/SN_276252/

Diese Diskriminierungen betreffen besonders Gruppen wie:

      • Menschen mit Behinderung
      • alte und gebrechliche Personen
      • chronisch erkrankte Menschen
      • Personen welche an ihr Bett oder Heim gebunden sind


Zusammenfassend kann man sagen, dass ALLEN Personen welche im Zeitraum für die Unterstützungserklärungsabgabe auf Grund von BEHINDERUNG, KRANKHEIT, VERLETZUNGEN oder ALTERSGEBRECHKEIT bettlägerig sind, und kein Gemeindeamt oder Magistrat aufsuchen können, wird dieses Recht zukünftig aberkannt!

Dies stellt keine Verbesserung - wie von mir in einer Beschwerde bei der UNO eingebracht - des Wahlrechtes für Menschen mit Behinderung dar, sondern eine Ausweitung und verschärfte Einschränkung grundsätzlicher demokratischen Rechte dar.

Ich fordere, im Sinne einer umfassenden Inklusion und Gleichstellung ALLER Bürgerinnen und Bürger, dass dieser Entwurf nicht nur überdacht sondern sogar deutlich verbessert wird!

mfg

Gerhard Hämmerle
(stv. Vorstandsvorsitzender der DA, Sprecher für die Rechte von Menschen mit Behinderung)

Im Rahmen der Initiative barriereFREI+