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Ungarns Parlament faktisch entmachtet (1.4.2020)

 

https://orf.at/stories/3159914/

Zitat: Das ungarische Parlament hat sich in der Coronavirus-Krise faktisch entmachtet. Das umstrittene Notstandsgesetz der Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban wurde Montagnachmittag mit der Zweidrittelmehrheit der rechtspopulistischen Regierungspartei FIDESZ im Parlament beschlossen. ... Das Parlament kann de facto keinen Einfluss mehr nehmen. Für das neue Gesetz wurde auch die parlamentarische Kontrolle des Notstands an sich ausgehebelt: Eigentlich muss das Parlament alle 15 Tage bestätigen, dass weiterhin eine Gefahrenlage herrscht. Das ist nun nicht mehr erforderlich.

 

Vor wenigen Tagen hat sich das ungarische Parlament quasi selbst abgeschafft. Nun kann die ungarische Regierung - allem voran Viktor Orban - ohne das Parlament regieren!

Als Begründung dafür hat man die Corona-Krise angeführt. Glaubt man allerdings den offiziellen Zahlen, ist Ungarn deutlich geringer betroffen als viele andere Länder in der EU.

Ein passender Vorwand dürfte es dennoch sein, um Viktor Orbans Macht zu stärken und auszubauen.

Man sagt von Seiten der ungarischen Regierung zwar, dass diese Maßnahme nur vorübergehend sei. Aber trotzdem hat man sich das Recht in die Gesetze geschrieben, dass nur die Regierung bestimmen kann wann sie die "Krise" als beendet sieht!

In der ZIB 2 vom 31.03.2020 (siehe Link unten), hat sich Ungarns Justizministerin einigen Fragen gestellt. Und hier waren zwei Punkte sehr widersprüchlich und unlogisch:

Auf die Frage, ob man denn nicht die "freie Presse" bzw. die "freie Meinung" damit abschaffe, wenn man "Fake-News", welche die Maßnahmen der Regierung beeinträchtigen mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestrafen würde, meinte sie, dass es um "Unwahrheiten" ginge und nicht den Begriff "Fake-News".

Hier ist aber nicht die Bezeichnung das tatsächliche Problem, sondern ganz klar: Wer entscheidet was eine "Unwahrheit" ist? Wer entscheidet, ob dies eine Behinderung darstellt?

Wenn die Regierung ihre Zahlen und Fakten als Entscheidungsgrund dafür hernimmt - und dann auch noch der Richter für deren Auslegung ist, dann kann man nicht von einer neutralen Beurteilung sprechen. Dann sind die dabei betroffenen Personen der Willkür der Regierung ausgesetzt!

Zum Ende hin hat man die Justizministerin noch gefragt, wie dies den mit Wahlen sei - da in dem Gesetz nun auch steht, dass in der "Krise" keine Wahlen abgehalten werden können. Hierzu meinte sie, dasss dies kein Problem sei - denn das ungarische Grundgesetz (Verfassung) regle die Wahlen und stehe natürlich über den Maßnahmen. Wenn das so ist, WARUM hat man dann diesen Passus überhaupt hineingenommen, wenn er vom Grundgesetz her so oder so nicht gültig wäre? Damit sagt die Ministerin ja im Grunde, dass dieses Gesetz bzw. zumindest dieser Passus gegen das Grundgesetz verstößt!

Man sieht leider, dass nicht einmal die Argumentation für dieses Gesetz logisch durchdacht ist, und es permanent zu Widersprüchen durch die ungarische Regierung kommt.

Als direkte Nachbarn müssen wir ein Auge darauf haben, wie das weiter geht. Denn es ist nun die Entwicklung einer möglichen Diktatur direkt vor unserer Haustüre zu beobachten!