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„Richter sind kein politisches Tauschobjekt“ (2.10.2023)

 

Der neue Präsident der Richtervereinigung kritisiert, dass die Besetzung von Höchstrichtern in Österreich ein politischer Tauschhandel ist - und so durch die Parteien Einfluss auf die Justiz ausgeübt wird. Er fordert Regelungen, die so etwas verhindern, weil das in einem Rechtsstaat nicht sein darf. Jeder Eingriff in die Grundrechte von Menschen soll außerdem nur mit richterlicher Genehmigung erfolgen, weil die Staatsanwälte über sich eine politische Person mit Weisungsmacht haben. Unser Verfassungsvorschlag würde beide Probleme beseitigen. (Zusammenfassung in einfacher Sprache) 

 

https://kurier.at/politik/inland/richtervereinigung-praesident-gernot-kanduth-uebt-kritik-an-tuerkis-gruener-blockade-zum-bvwg-und/402615005

Zitat: Die Regierung nehme Einfluss auf die Justiz, wenn sie das BVwG nicht nachbesetzt, sagt Gernot Kanduth, neuer Präsident der Richtervereinigung. ... Klar ist: Das BVwG funktioniert, die Rechtsprechung geht weiter. Aber wenn die Politik eine so zentrale Stelle nicht nachbesetzt oder sie zum Tauschobjekt in einem politischen Handel macht, nimmt sie Einfluss auf die Justiz. Und das darf nicht sein in einem Rechtsstaat. ... Kompromisse politischer Natur bei der Besetzung einer Richterstelle darf es nicht geben. ... Für die Zukunft sollte man sich eine Regelung überlegen, damit so etwas nicht mehr vorkommen kann. ... Als Richter sage ich, dass jeder Grundrechtseingriff mit richterlicher Genehmigung erfolgen müsste. ... Die Staatsanwaltschaften haben über sich eine politische Person mit Weisungsmacht, die etwas anordnen kann. Wenn ein unabhängiger Richter prüft, wäre das ein Faktor, der dem Einzelnen Sicherheit gibt.  

 

Wir können uns den hier zitierten Kritikpunkten und Forderungen des neuen Präsidenten der Richtervereinigung nur vollinhaltlich anschließen!

Man vergleiche daher das von Kanduth Kritisierte und Geforderte mit unserem Verfassungsvorschlag (Artikel 16, 85, 86, 104 und 129 für die Staatsanwaltschaft, Artikel 15, 74 - 84, 104 und 129 für die Gerichtsbarkeit).

 

Nachtrag (3.10.2023):

https://orf.at/stories/3333289/

Zitat: Eine der höchsten Justizfunktionen des Landes ist „derzeit unbesetzt“. ... Der Posten wurde von März bis Ende April ausgeschrieben, besetzt wurde er laut Website der Justiz noch nicht. Dort heißt es lediglich, dass die Leitung „derzeit unbesetzt“ sei. Die Leitung der Generalprokuratur ist eine der höchsten Justizfunktionen. ... Im Gegensatz zu den Staatsanwaltschaften und Oberstaatsanwaltschaften steht die Generalprokuratur außerhalb der Weisungshierarchie (Justizministerin – Oberstaatsanwalt – Staatsanwalt). Gemäß Gesetz ist die Generalprokuratur allerdings dem Minister bzw. der Ministerin für Justiz unmittelbar untergeordnet und weisungsgebunden. ... Dass der ranghohe Posten unbesetzt ist, zieht weitere Kreise. Denn der Leiter bzw. die Leiterin der Generalprokuratur steht seit 2016 dem Weisungsrat vor.