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Regierungsprogramm: Informationsfreiheit (9.1.2020)

 

https://www.dieneuevolkspartei.at/Download/Regierungsprogramm_2020.pdf

 

"Kontroll- und Transparenzpaket Informationsfreiheit" - das ist ja ein besonders spannender Punkt!

Weil da nämlich zuerst steht (Zitat): "Abschaffung des Amtsgeheimnisses bzw. der Amtsverschwiegenheit".

Und dann gleich (Zitat): "Aufhebung von Art. 20 Abs. 3 und 4 B-VG".

Wobei ja mit diesen beiden Absätzen nicht nur die Amtsverschwiegenheit (Abs. 3) aus der Verfassung gestrichen wird, sondern auch die Auskunftspflicht (Abs. 4).

Und BEIDES soll inhaltlich nach der neuen hier im Programm bekundeten Absicht gestaltet werden!

Das überwiegenden Interesse der Parteien wurde - über die Vertraulichkeit personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO hinausgehend - als Verschwiegenheitsgrund herausgenommen (was Vor- und Nachteile haben kann). Die anderen bisherigen Verschwiegenheitsgründe sind weiterhin alle da.

Ja es ergibt sich sogar eine BREITERE Möglichkeit, Auskünfte zu verweigern - zum Beispiel für Verträge unter dem Schwellenwert, zur Wahrung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen, bei laufenden Ermittlungs-, Gerichts- und Disziplinarverfahren, aus integrationspolitischen Gründen, und so weiter!

Klar, die heute zum Teil bestehende individuelle Länderkompetenz wird auch hier wieder gekappt. Zentralismus ist die Parole!

Eine insgesamt spannende Informations"freiheit" - man könnte bei derartigen Formulierungen in diesem Kapitel durchaus von einem aufgelegten Etikettenschwindel sprechen ...

(wird weiter fortgesetzt)