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Präsident werden, um die Verfassung zu ändern (21.8.2022)

 

https://kurier.at/politik/inland/hofburg-das-sind-die-22-herausforderer-von-alexander-van-der-bellen/402117561

Zitat: Sie alle haben das gleiche Ziel: die Bundespräsidentschaft. Aber wie sie bis 2. September 6.000 Unterstützer finden wollen, darin unterscheiden sich die Kontrahenten von Van der Bellen ... "Von der geistigen Welt wurde ich beauftragt, bei dieser Wahl anzutreten.“ Oder: „Ich setze mich für die Demokratie ein, und habe bereits über zehn Volksbegehren initiiert.“ Bis zu: „Keiner mehr ist mit der Politik zufrieden“. Die Intentionen der insgesamt 23 Anwärter für die Hofburg sind durchaus unterschiedlich. Um jedoch tatsächlich zur Wahl antreten zu dürfen, braucht jeder und jede von ihnen 6.000 Unterstützungserklärungen. ... Jenen mit einer geringeren Bekanntheit und kleinem Budget ist dies jedoch nicht gewiss. Sie müssen vor allem eines: Menschen dazu bewegen, am Gemeindeamt oder dem Magistrat eine Unterstützungserklärung abzugeben. Eine digitale Möglichkeit gibt es hierfür nämlich nicht – ein Punkt, der von vielen Anwärtern heftig kritisiert wird. ... Zusätzliche Veranstaltungen auf der Straße richten nicht alle aus. „Es ist nicht unser Stil, auf der Straße oder vor dem Gemeindeamt Personen anzusprechen. Jetzt ist der Wähler dran“, meint etwa Pensionist Gerhard Kuchta. Er will Präsident werden, um die Verfassung zu ändern. ... 

 

Super, da kommst einmal mit mehr als nur dem Namen im Bericht einer größeren Tageszeitung vor - und dann eine Verkürzung, die voll ihre Wirkung entfaltet!

Siehe z.B. den Kommentar des Users cdbruch auf dieser Seite:

....da will einer Präsident werden um die Verfassung zu ändern ?
....ist ihm in der Pension fade geworden ?
...oder hat er gar zu wenig Pension und will das aufbessern ?
...oder soll auf seinem Grabstein "Präsidentschaftskandidat" (ohne dem Zusatz "aussichtslos") stehen ?
Also bitte: geht's no ?

 

Das einzige Problem dabei: Dass ich das im Telefon-Interview für den Kurier so nicht gesagt habe!

Denn es ist vollkommen klar, dass der Bundespräsident nicht direkt die Verfassung ändern kann. Das kann nur der Nationalrat mit entsprechender Mehrheit (Art. 44, Abs. 1 B-VG) - und bei einer Gesamtänderung (was es dann im Vorhaben wäre) mit einer verpflichtenden Volksabstimmung hinterher, die diese Gesamtänderung bestätigt (Art. 44, Abs. 3 B-VG). Fragt sich, ob der Bundesrat das noch aufhalten kann (Art. 44, Abs. 2 B-VG) und sich wirklich traut, ob auch hier das Veto nur ein aufschiebendes ist (wahrscheinlich nein) oder ob man dort auch noch eine Mehrheit für die Reform braucht. Das, was WIRKLICH geplant ist, steht ja auf dieser Homepage. Lediglich - zugegeben - die sogar noch gegebene Möglichkeit des Bundesrats, diese Reform auch noch zu verhindern bzw. zu verzögern haben wir bisher zuwenig gewürdigt.

Aber bei so einer verkürzten Wiedergabe durch den Kurier - ob absichtlich oder unabsichtlich - schaust als Kandidat (und nicht als Redakteur) aus wie ein Trottel, der von der Bundesverfassung keine Ahnung hat.

Tut - wie man sieht - seine Wirkung. Bravo, gut gemacht!

Na ja, wenigstens das "Aufgrund des Vertrauensverlustes stehe ich für eine Expertenregierung und Neuwahlen“ ist richtig. Ein kleiner, aber leider sehr schwacher Trost!

Ein schwacher weil bisher (11:20 Uhr) mein richtigstellender Kommentar zum Diskussionsbeitrag von cdbruch NICHT vom Kurier freigeschaltet wurde ...