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Nationalratswahl: Intensivphase für Vorbereitung beginnt (29.7.2019)

 

Zitat: Spätestens am Freitag müssen Kandidaturen bei den Landeswahlbehörden eingereicht werden. Morgen konstituiert sich die Wahlbehörde, am gleichen Tag beginnt die Korrektur der Wählerverzeichnisse. Diese werden in den Gemeindeämter zur Einsicht aufgelegt, bis 8. August kann Einspruch erhoben werden. ... Diese Verzeichnisse muss jede Gemeinde vor jeder Wahl erstellen. Mittlerweile werden sie – wie schon bei der EU-Wahl – digital aus dem neuen Zentralen Wählerregister befüllt. Damit ist der Korrekturbedarf kleiner geworden.
 
 
Moment! Heißt das nicht, dass der für Kleinparteien relevante Teil der Wahl, nämlich die Abgabe der Unterstützungserklärungen zum Teil auf falschen Wählerverzeichnissen aufsetzt?
 
Aber ja! Wissen wir - längst.
 
Interessiert aber außer uns keine Sau. Weil es sowieso nur ein weiterer Teil der Farce ist, die Kleinparteien für einen versuchten Wahlantritt zugemutet wird.
 
Alles nach dem Motto "Denkt nicht mal dran, an UNSEREN Futtertrog zu wollen!"