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Menschen mit Behinderung: Keine Chance auf Arbeit (12.2.2020)

 

https://volksanwaltschaft.gv.at/artikel/keine-chance-auf-arbeit-realitaet-von-menschen-mit-behinderung

Zitat: Der rein nach medizinischen Gesichtspunkten vorgenommene Ausschluss von Hilfen des AMS zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses wie auch die fehlende kranken- und pensionsversicherungsrechtliche Absicherung von rund 22.000 in Behinderten-hilfewerkstätten tätigen Menschen mit Behinderung, zwingt Erwachsene in die Rolle von Kindern. Sie erhalten für ihren zuweilen durchaus marktfähigen Arbeitseinsatz geringes Taschengeld, bleiben lebenslang von Familien und/oder der Sozial- und Behindertenhilfe finanziell abhängig. Wie Minderjährige sind sie in der Krankenversicherung bloß mitversichert bzw. können in der Pensionsversicherung keinen Anspruch erwerben, sondern sind dort eventuell als Bezieherin oder Bezieher von Waisenpensionen aktenkundig. Das Kollegium der Volksanwaltschaft sieht sich wegen ihres auf der UN-Behindertenkonvention beruhenden verfassungsgesetzlichen Auftrages speziell dieser Bevölkerungsgruppe gegenüber verpflichtet, die gesetzgebenden Körperschaften mit ihrem Sonderbericht auf entsprechenden Handlungsbedarf erneut hinzuweisen.

 

Erst vor kurzem hat die Volksanwaltschaft einen Sonderbericht zum Thema "Menschen mit Behinderung und inklusiver Arbeitsmarkt" veröffentlicht.

Was soll ein inklusiver Arbeitsmarkt bedeuten?

Vereinfacht gesagt soll es einen gemeinsamen Arbeitsmarkt für alle Bürger dieses Landes geben, egal ob der einzelne Mensch eine Behinderung hat oder nicht.

Heute ist es so, dass Menschen in Stufen von Arbeitsunfähigkeit eingeteilt werden. Überschreitet jemand mehr als 50%, dann fällt diese Person aus der Zuständigkeit des AMS heraus, und somit ist sie nicht "Teil des Arbeitsmarktes".

Damit bekommt eine solche Person keinerlei Förderungen für Arbeit, oder wird gar vom AMS für eine Stelle vermittelt. Menschen mit Behinderung betrifft dies natürlich sehr häufig!

Solche Menschen müssen also rein darauf hoffen, dass sie Arbeit durch soziale Projekte bekommen. Dann meist aber ohne Sozial- und Pensionsversicherung.

Es bedeutet vereinfacht: Menschen mit Behinderung sind auf keine Art und Weise Teil des österreichischen Arbeitsmarktes sobald die 50% an Arbeitsunfähigkeit überschritten sind!

Das gehört auf alle Fälle verändert, denn seit 2008 hat sich Österreich durch Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, dies zu gewährleisten!