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Kickl: Kein Asyl für Schutzbedürftige, die mit Schleppern gekommen sind! (22.12.2018)

 

https://www.derstandard.at/story/2000094309038/kickl-kein-asyl-fuer-fluechtlinge-die-mit-schleppern-gekommen-sind

Zitat: Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) will Flüchtlingen, die mithilfe von Schleppern nach Europa gelangt sind, in Österreich kein Asyl gewähren. Wem nachgewiesen werde, dass er sich der Hilfe von Schleppern bedient habe, der solle künftig einen negativen Asylbescheid erhalten, sagte Kickl am Dienstag in der ORF-Sendung "Report". Die Gesetzeslage müsse eben entsprechend adaptiert werden.

 

Wer mit Schleppern nach Europa kommt, soll kein also Recht auf Asyl haben. Und dieses Interview ist nicht von den angeblich so "FPÖ-kritischen" Massenmedien gemacht worden, es kommt vom sogenannten FPÖ-TV!

Ein Vorschlag, den man einmal genauer betrachten muss - denn er wirft eine wichtige Frage auf: Sind die Gründe auf ein Asylrecht, also auf Schutz wegen der Art des Transportes einfach zu ignorieren?

Die Republik Österreich schreibt folgendes: "Laut Genfer Flüchtlingskonvention werden jene Personen als Flüchtlinge bezeichnet, die sich aus wohl begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb ihres Herkunftsstaates befinden und den Schutz des Herkunftsstaates nicht in Anspruch nehmen können oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen wollen. Bei positivem Abschluss des Asylverfahrens gelten diese Personen als Asylberechtigte bzw. anerkannte Flüchtlinge."

Also sieht der österreichische Staat für ein Recht auf Asyl schwerwiegende Gründe für Leib und Leben von Menschen vor, welche in einem rechtsstaatlichen Verfahren genau überprüft und geklärt werden müssen!

Wenn nun aber diese Gründe keine Bedeutung mehr haben, wenn man den Weg nach Europa mit Hilfe von Schleppern zurücklegt, negiert man deshalb einfach all die Bedrohungen, die einen Menschen dazu bewegen aus seiner Heimat zu flüchten!

Um es mit einem Vergleich zu verdeutlichen, den wir vielleicht besser nachvollziehen können: Eine schwangere Frau wird von einer Person mit dem Auto zum Krankenhaus gebracht, weil die Wehen eingesetzt haben. Auf diesem Weg übertritt die fahrende Person mehrfach und grob die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen. Beim Krankenhaus angekommen wird die gebärende Frau mit der Begründung abgewiesen: "Auf dem Weg wurden Gesetze verletzt. Darum wird Ihnen die Hilfe verweigert!"

Die geltenden Grundprinzipien und Regeln für eine Hilfestellung verändern sich nicht grundlegend durch andere Begleitumstände!

Man kann mit Fug und Recht davon ausgehen, dass sich kein Flüchtling bloß aus Jux und Tollerei Schleppern anvertraut, gerne sehr viel Geld für diese Schlepper aufbringt, von denen demütigen, körperlich bedrohen, gar misshandeln oder großen Gefahren für Leib und Leben aussetzen lassen möchte! Nicht nur für sich selbst, sondern oft die ganze Familie. Hätten die Menschen einen einfacheren und besseren Weg, um das Recht auf Asyl bei uns geltend zu machen, sie würden ihn fraglos wählen. Aber diese Wege gibt es offenbar nicht!

Weiß das alles unser Innenminister nicht? Aber selbstverständlich tut er das!

Keine Frage: Schlepper sind gewissenlose Geschäftemacher, die aus der Not von Menschen Kapital schlagen. Ihnen gehört dieses "Geschäft" abgedreht. In erster Linie indem man die Fluchtursachen bekämpft, damit die Menschen in ihrem Herkunftsland bleiben können und wollen. Oder indem man den Menschen zumindest einen einfacheren Weg zu einem Recht auf Asyl öffnet.

Tut unsere Bundesregierung irgendetwas in dieser Hinsicht? Uns ist nichts dergleichen in Erinnerung!

Ein weiterer, wenn auch anderer Aspekt in dem erwähnten Interview ist die Sicht auf die Veränderung von Gesetzen in diesem Land: Herr Kickl drückt sinngemäß aus, dass die Mehrheit der gewählten Abgeordneten Gesetze ja ändern können. Da die Regierung ja durch genau diese Mehrheit gebildet und gestützt wird, ist der Wille der Regierung gleichzeitig Wille des Nationalrats.

Im Zeitalter der Aufklärung wurde die demokratische Gewaltenteilung ersonnen: Also eine in die Legislative (gesetzgebende Gewalt = Parlament), die Exekutive (ausführende/umsetzende Gewalt = Verwaltung) und die Judikative (rechtsprechende Gewalt = Gerichte).

Auch die Republik Österreich nimmt auf diese Gewaltenteilung Bezug.

Aber haben wir tatsächlich eine? Schon nach den Ausführungen des Herrn Innenministers: NEIN!

Vielmehr wird die Regierung durch die Parlamentsmehrheit gebildet und gestützt (statt durch diese kontrolliert). Der höchst problematische, weil genau genommen verfassungswidrige Clubzwang bewirkt, dass kein Parlamentarier aus dem Willen seiner Partei ausschert - paradoxer Weise mit Berufung auf das freie Mandat, unter dem sich ja jeder Abgeordnete frei entscheiden kann, den Parteiwillen umsetzen zu wollen statt die ursprünglich gegebenen Wahlversprechen.

Durch diese Fakten kann sich eine Regierung tatsächlich ziemlich sicher sein, dass ihre Gesetzesvorschläge auch beschlossen werden - statt dass die Gewaltenteilung dafür sorgt, dass es hier eben KEINEN Automatismus gibt! Dass eben im Gegenteil Gesetzesvorschläge begutachtet, diskutiert und beurteilt werden, kritische Punkte erkannt und verbessert werden - also das Parlament hier seiner Kontroll- und Überwachungsfunktion unabhängig nachkommt, die einer Beschluss-Automatik von Gesetzesvorschlägen der Regierung entgegenwirken soll!

Innenminister Kickl ist sich aber bewusst, dass es diese Gewaltenteilung nicht gibt. Auch nicht für die Spitze der Judikative - wenn man sich zum Beispiel das jüngste Polit-Hickhack um die Besetzung der Verfassungsrichter vor Augen hält.

Genau darum hat die DA in ihrem Verfassungsvorschlag auch eine tatsächliche Trennung der Staatsgewalten vorgesehen, inklusive separater Wahlen für ALLE voneinander unabhängigen Staatsgewalten!