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Europas Umgang mit den Energieprofiten (5.8.2022)

 

https://orf.at/stories/3279575/

Zitat: Die Preise für Strom und Gas sind seit dem russischen Einmarsch in der Ukraine stark gestiegen. Was für Konsumentinnen und Konsumenten zunehmend zum Problem wird, hat vielen Energiekonzernen Milliardeneinnahmen beschert. Das nährt die Debatte über das stärkere Abschöpfen der Energieprofite, Stichwort Übergewinnsteuer. Ein europaweit einheitliches Vorgehen gibt es dabei nicht, jedes Land geht seinen eigenen Weg. Firmen wie BP, Exxonmobil, Chevron und Shell hatten kürzlich für das zweite Quartal hohe Gewinne vermeldet. Auch die Bilanzen von OMV und Verbund weisen für diesen Zeitraum Rekordgewinne aus.  ... Und in einer wachsenden Zahl an Haushalten zittert man der nächsten Energiekostenabrechnung entgegen. Erst am Mittwoch kündigten der niederösterreichische Energieversorger EVN und die Wien Energie eine erneute deutliche Anhebung der Tarife an ... UNO-Generalsekretär Antonio Guterres warf den Konzernen vor, „exzessive“ Profite aus der Energiekrise wegen des Ukraine-Krieges zu ziehen. Das sei „unmoralisch“, so Guterres. Öl- und Gasfirmen bereicherten sich in der Krise „auf dem Rücken der ärmsten Menschen und Gemeinden und massiv zulasten des Klimas“, fügte der UNO-Generalsekretär hinzu. Guterres bezifferte die Gewinne der größten Energiefirmen im ersten Quartal des Jahres auf zusammen genommen 100 Milliarden Dollar (gut 98 Milliarden Euro). ... „Ich fordere alle Regierungen auf, diese exzessiven Profite zu besteuern und die Einnahmen zur Unterstützung der verwundbarsten Menschen zu nutzen, um diese schwierigen Zeiten zu überstehen.“ Der Sektor der fossilen Energie und dessen Unterstützer benötigten eine „klare Botschaft“, dass deren „Gier“ die Ärmsten bestrafe und den Planeten zerstöre. ... Das EU-Parlament verabschiedete im Mai eine Resolution, in der die prinzipielle Einführung einer Übergewinnsteuer gefordert wurde. ... Spaniens linke Regierung will die Energiekonzerne und Banken in diesem und kommendem Jahr mit einer Übergewinnsteuer belegen. Beiden Sektoren soll dabei untersagt werden, die zusätzlichen Steuern auf ihre Kundschaft abzuwälzen. Die Regierung des sozialistischen Premiers Pedro Sanchez erhofft sich Zusatzeinnahmen von sieben Mrd. Euro. Mit dem Geld sollen Maßnahmen gegen die Inflation finanziert werden. ... Italien führte im März eine Übergewinnsteuer ein. Eine erste, bis Ende Juni fällige Zahlung wurde von einigen Energieunternehmen offenbar verweigert. Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters entgingen dem Staat dadurch fast neun Mrd. Euro. Unternehmen, die die Zahlungsfrist verpasst haben, können die Abgabe in den kommenden Wochen oder Monaten nachzahlen. Allerdings werden dann Strafgebühren und Zinsen fällig ... Die griechische Regierung unter dem konservativen Premier Kyriakos Mitsotakis kündigte das Abschöpfen übermäßiger Gewinne der Energiekonzerne an, entsprechende Absichten gibt es auch in Ungarn und Rumänien. Das britische Unterhaus beschloss eine Übergewinnsteuer für Unternehmen, die in der Nordsee Öl und Gas fördern. ... In Österreich ist eine Übergewinnsteuer für gut verdienende Energiefirmen derzeit kein Thema. „Eine Windfall-Profit-Tax hätte auch Erneuerbare-Anbieter betroffen, die wären bestraft worden – und wir reden ständig über den ökologischen Wandel“, sagte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). Er sei jedoch „froh“, dass es vom Verbund und der Staatsholding ÖBAG eine Sonderdividende gebe und die Kundinnen und Kunden einen Bonus erhielten. ... "... Strafsteuern kann ich nichts abgewinnen.“

 

Gibt es noch irgendwelche Fragen, auf wessen Seite unsere Bundesregierung steht?

 

Und zur Frage, wie wir als DA dieses Thema sehen dürfen wir z.B. auf unseren Verfassungsvorschlag verweisen. Konkret auf Artikel 3 (Seiten 11 bis 13) - die Ziele der Republik Österreich:

(5) Die Republik Österreich wirkt auf eine in hohem Maße wettbewerbsfähige, volkswirtschaftlich verträgliche und den realwirtschaftlichen Erfordernissen Genüge tuende Marktwirtschaft hin, die unter Gewährleistung einer bestmöglichen Preisstabilität auf eine optimale Versorgung mit Gütern und Leistungen, Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt.

(6) Die Republik Österreich bekennt sich sowohl im eigenen wirtschaftlichen Handeln als auch bei der Gestaltung privatwirtschaftlicher Rahmenbedingungen zum sorgsamen, schonungsvollen und nachhaltigen - weil ökologisch verträglichen - Umgang mit natürlichen Ressourcen und einer bestmöglichen Nachhaltigkeit in der wirtschaftlichen Entwicklung selbst. Dabei ist zu beachten, dass die Wirtschaft durch die kooperative, arbeitsteilige Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung – ebenso wie das Finanzsystem für den Ausgleich zwischen Mittelangebot und -nachfrage und den Transfer dieser Mittel – eine überaus wichtige, aber dem Wohl der Menschen und der Gesellschaft dienende Funktion innehat. Die Vorgaben orientieren sich daher an der volkswirtschaftlichen Verträglichkeit und gesellschaftlichen Notwendigkeit.

(7) Die Republik Österreich verpflichtet sich in ihrer wirtschaftspolitischen Gestaltung einer sozialpartnerschaftlichen Ausgewogenheit zwischen der Honorierung unternehmerischen Engagements (inklusive der Kapitalbereitstellung), dem Vorteil für die Beschäftigten aufgrund ihrer Leistungsbereitschaft und dem erzielbaren nachhaltigen Nutzen für die Konsumenten.

(8a) In diesem Sinn ist es auch Aufgabe der Republik Österreich, durch eigenes Wirken oder beaufsichtigtes, reguliertes Handeln Dritter die für das Leben der Menschen auf ihrem Staatsgebiet zwingend erforderlichen Infrastrukturen und sonstigen Faktoren für das tägliche Leben in bestmöglichem Umfang und bestmöglicher Qualität für die grundlegenden Bedürfnisse der Menschen wie Obdach, Energie, Nahrung und Wasser, Gesundheitsvorsorge, Postdienste, Abfallbeseitigung, öffentliche Verkehrsmittel, Verkehrs- und Kommunikationsnetze, Medienangebote, sozialer Kontakt etc. leistbar verfügbar zu halten und Risiken aller Art bestmöglich zu minimieren.

...

(8c) Auch durch die seitens des Staates bereitgestellten Möglichkeit zur Abdeckung der Grundbedürfnisse bei nicht ausreichender finanzieller Leistungsfähigkeit der einzelnen Person soll kein österreichischer Staatsbürger und kein Bewohner des österreichischen Staatsgebiets berechtigte Sorge haben müssen, dass diese grundlegenden Bedürfnisse nicht abgedeckt sein könnten.

 

Es wäre also verfassungsmäßig klagbares Recht, dass sich "der Staat" und die in seinem Namen handelnden Akteure tatsächlich um diese Zielerreichung bemühen. Ein "ich halte nichts davon" oder "lassen wir es bis auf weiteres einmal so" wäre daher völlig außerhalb des zulässigen Spielraums.

Und falls wer meint, das hätten wir halt schnell jetzt aufgrund der aktuellen Situation dazugeschrieben: Diese (nicht erste) Fassung trägt das Versionsdatum 26.06.2019!