Zum Inhalt springen

Eckpunkte bei der Behindertengleichstellung (11.11.2018)

 

https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2018/PK1248/index.shtml

Zitat: Als wichtige Meilensteine der Gesetzgebung werden etwa der Beschluss des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes im Jahr 2005, die Verankerung der Gebärdensprache in der Verfassung, die Ratifikation der "Convention on the rights of persons with disabilities" (2008) oder die Verabschiedung eines Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderung (NAP Behinderung 2012-2020) hervorgehoben. Darauf aufbauend konnten die im letzten Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen teilweise umgesetzt werden, wichtige Vorhaben – etwa im Bereich der Persönlichen Assistenz, der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung von Menschen mit Behinderung in der Tagesstruktur oder bei der Schaffung eines One-stop-shops für Hilfsmittel – blieben aber unerledigt. Die Behindertenanwaltschaft werde diese wichtigen Themenfelder weiterhin in ihrem Fokus behalten und messbare Fortschritte einmahnen. Einer genaueren Analyse wurden auch die Pläne der neuen Regierung in Sachen Behindertengleichstellung unterzogen. Neben vielen positiven Aspekten, wie z.B. im Hinblick auf die Förderung zur Beseitigung von Barrieren oder Maßnahmen in den Bereichen Arbeitsmarkt und Bildung – wird im Bericht an zwei Punkten deutliche Kritik geübt.

 

In der Politik müssen die Grundlagen zur Gleichstellung gelegt werden!

Die DA hat neben ihrem Vorhaben zur Initiative "barriereFREI+" auch das Bestreben, dieses Thema in naher Zukunft in ihrem Grundsatzprogramm zu verankern. Daran arbeiten wir gerade.

Anregungen und Ideen nehmen wir gerne auf!