Zum Inhalt springen

Demokratie 2.18 – die vierte Säule der Staatsgewalten

  • von

 

Wir möchten Euch hier einzelne Punkte aus dem Verfassungsvorschlag näherbringen: Zuerst den vorgesehenen Aufbau der Staatsgewalten, mit einer vierten Säule neben Legislative, Exekutive und Judikative - der sogenannten Auxiliare (unterstützenden Gewalt).

 

 

Was ist der Sinn dessen?

In dieser werden die – (ganz wichtig!) auch voneinander – unabhängigen Organe

* Staatsanwaltschaft,
* Volksanwaltschaft,
* Rechnungshof,
* Notenbank,
* Statistik Austria und
* Medienaufsicht

zusammengefasst. Eben um diese so wichtigen Bereiche zu entpolitisieren und völlig unabhängig aufzustellen.

Die einzelnen Organe werden von je drei Personen geleitet.

Die Leitung der Staatsanwaltschaft wird von den Staatsanwälten gewählt, die Leitung der übrigen Organe direkt durch die Wahlberechtigten.

Die Aufgabe der (in Zukunft völlig weisungsfreien!) Staatsanwaltschaft ist weitestgehend unverändert.

Die des Rechnungshofes ebenfalls – wobei aber Prüfungskompetenzen hinzukommen und der Rechnungshof selbst auch - samt externer Überprüfung via Volksanwaltschaft und externem Prüfer – berichtspflichtig ist.

Die Volksanwaltschaft erhält wesentlich erweiterte Kompetenzen: In ihr werden zusätzlich sämtliche öffentlich-rechtlichen Schlichtungseinrichtungen und Beschwerdestellen vereint. Sie erhält die Befugnis einer echten Rechtshilfe-Stelle für Bürger, die sich in einer aussichtsreichen Sache oder im beklagten Fall keinen Rechtsbeistand leisten können. Sie prüft Gesetze auf Notwendigkeit, Verständlichkeit/Einfachheit und Einhaltbarkeit.

Die Notenbank bleibt bezüglich Kompetenzen weitgehend unverändert, erhält aber (nachrangig priorisiert) für die Geld- und Währungspolitik zusätzliche zu berücksichtigende Aspekte (z.B. Beschäftigung und fairer Handel) und die Möglichkeit zur interimistischen Unterstützung des Staatshaushalts. Außerdem erfolgt die Festlegung, dass die Erfüllung der verfassungsmäßigen Aufgaben und Verpflichtungen Vorrang vor den Entscheidungen und Handlungen aus anderen (Zentralbank-)Systemen hat.

Die Aufgabe der Statistik Austria, Österreich in Zahlen darstellbar zu machen bleibt weitgehend unverändert. Hinzu kommt die Aufgabe, auch die Zahlendarstellungen über Österreich durch andere zu evaluieren und kommentieren. Ihre Ergebnisse haben in Zukunft auch in der praktischen Politikausübung einen maßgeblichen Stellenwert. Deshalb die Aufnahme in die unterstützende Gewalt.

Die neu geschaffene unabhängige Medienaufsicht übernimmt großteils die Agenden der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH und solche, die der Presserat als Selbstregulierungseinrichtung im Pressebereich zur redaktionellen Qualitätssicherung und Gewährleistung der Pressefreiheit auf freiwilliger Basis innehatte. Sie legt Kriterien des öffentlich-rechtlichen Medienauftrags fest (den jedes Medium anteilig mit-erfüllen kann) und definiert Messmethoden dafür, um staatliche Finanzbeiträge dafür aufgeteilt auszuschütten. Die Medienaufsicht sorgt auch für die Freiheit und Neutralität der Netze und Infrastrukturen.

Details siehe Verfassungsvorschlag, Artikel 16.