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Demokratie 2.18 – die drei Kammern des Parlaments

 

In unserem zweiten Auszug aus unserem Verfassungsvorschlag möchten wir Euch eine neue dritte Kammer im Parlament genauer vorstellen, den Finanzrat.

 

 

Weiterhin gibt es die Kammern Nationalrat und Bundesrat!

Die heutige Anzahl an Mandataren wird auf die drei Kammern verteilt . Es kommt also durch die dritte Kammer zu keinem Zuwachs an Mandataren!

Vielmehr erfolgt eine Teilung des Parlaments in DREI gleichberechtigte Kammern – bei gleicher Zahl an Mandataren (Nationalrat 99, Bundesrat 9x5 = 45, Finanzrat 100):

* Eine nach Bevölkerungszahl direkt gewählte (Nationalrat),
* eine direkt gewählte nach dem Prinzip „ein Land – eine Stimme“ (Bundesrat) und
* eine nach dem Prinzip „wer zahlt, schafft an“ (Finanzrat), in die Leistungsträger (gemäß gebräuchlicher Personen- und Unternehmensgliederung) - also auch Unternehmen - nach ihrem Finanzbeitrag (Einnahmen vs. Ausgaben/Kosten der Öffentlichen Hand) gewichtet durch direkte Entscheidung Mandatare aus ihrer ausgewählten Interessensvertretung (bestimmte Körperschaften öffentlichen Rechts und Vereine) entsenden können.

Durch letztere ist nicht nur die Sozialpartnerschaft direkt in die Gesetzwerdung integriert, sondern es ist davon auszugehen, dass jede Bevölkerungsgruppe (von der Wiege bis zur Bahre) und Unternehmenskategorie praktisch mit mindestens einem (parteiunabhängigen!) Interessensvertreter direkt im Parlament vertreten ist.

Zwei von drei Kammern entscheiden im Normalfall – die dritte Kammer hat mit 2/3-Mehrheit gegebenenfalls ein Vetorecht (was zur Volksabstimmung führt).

Details siehe Verfassungsvorschlag.

Zusammensetzung der Kammern: Siehe Artikel 41
Grundlagen zur Bestellung des Finanzrates: Siehe Artikel 122 ff