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Demokratie 2.18 – Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung

 

Die DA berücksichtigt die Lage und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung bereits in ihrem Verfassungsvorschlag und erhebt somit dieses Thema in den Verfassungsrang! Dieser Verfassungsvorschlag verlangt schon in den Staatszielen einheitliche gesetzliche Regelungen und Strukturen sowie eine einheitliche, ausreichende Behindertenhilfe und Hilfsmittelversorgung.

Artikel 3, "Die Ziele der Republik Österreich" - Auszug aus Punkt 10: "Für Menschen mit Behinderung ist im Rahmen eines menschenrechtlich verstandenen Modells von Behinderung ein bundesweit einheitlicher Behinderungsbegriff mit ebenso einheitlicher Einschätzung des Grades der Behinderung samt einheitlicher, ausreichender Behindertenhilfe und Hilfsmittelversorgung in den Gesetzen vorzusehen."

Ebenso wird schon in der Verfassung verankert, dass der Umgang und Kontakt von Organen der Republik Österreich behindertengerecht zu sein hat!

Artikel 31: "Kontaktmöglichkeiten" (mit Organen der Republik Österreich) - Auszug aus Punkt 2: "Für diese persönlichen Vorsprachen, Vorbringen, Informationen und Beratungen sind auch ausreichende Vorkehrungen für Personen mit Behinderung vorzusehen, wobei auf die unterschiedlichen Arten von Behinderung Rücksicht zu nehmen ist. Auch für Amtshandlungen vor Ort ist gegebenenfalls eine entsprechende Hilfe zu beschaffen (z.B. Gebärdendolmetsch). Auch in der Fernkommunikation sind ausreichende Unterstützungsmaßnahmen vorzukehren."

Die Volksanwaltschaft bekommt deutlich mehr Gewicht in unserem Verfassungsvorschlag, besonders auch für Menschen mit Behinderung!

Artikel 87: "Die Volksanwaltschaft und ihre Kompetenz" - Auszug aus Punkt 2: "Insbesondere hat die Volksanwaltschaft als wesentliche Aufgabenstellung auch die Lage, Lebensweise, Probleme und deren Lösungen – insbesondere im Umgang mit Organen der Republik Österreich und bezüglich der Teilnahmemöglichkeit am öffentlichen Leben für Menschen mit Behinderungen zu deren Interessenswahrung über. Sie hat auf Basis dieser Bundesverfassung für entsprechende gesetzliche Regelungen und praktische Umsetzungen daraus vorzusorgen, um Behinderten trotz der jeweils bestehenden Einschränkung eine bestmögliche Integration in sämtlichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu bieten."

 

Details siehe Verfassungsvorschlag:

Demokratie 2.18