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Bedingte Haft für Mensdorff-Pouilly (18.1.2013)

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http://www.orf.at/stories/2161835/

 

Zwei Monate bedingte Haft - wegen Beweismittelfälschung.

Und der Rest? „Die Sache stinkt, aber sie stinkt nicht genug“, hat der Richter gemeint!

Eine Sache - allein in dieser Causa (!) - von 12,6 Mio. Euro. Das sind, nur damit auch noch nicht im Euro Angekommene etwas mit dieser Größenordnung anfangen können, über 170 Millionen Schilling - der Anklage nach für Schmiergeldzahlungen in Osteuropa bestimmt. Es sei bei BAE Systems zwar von „Drittzahlungen“ die Rede gewesen, „aber einen Beweis, dass es Bestechungsgelder sind, haben wir nicht“.

Kein Wunder, bei dem Zeugenschwund in diesem Verfahren (von verschluckten Hendlknochen über selbst diagnostizierte Lebensmittelvergiftungen waren die Ursachen reichlich) und dem Gedächtnisschwund bei den doch erschienenen Zeugen (dass deren Aussagen z.B. in England damals, als sie sich angeblich noch erinnern konnten, protokolliert worden waren, dürfte anscheinend wenig zählen).

Nachdem sich BAE Systems in England durch Bußzahlungen (von fast 280 Millionen Pfund = 321 Millionen Euro = 4,4 Milliarden Schilling übrigens!!) einem Bestechungsverfahren entzogen hatte und die BAE-Manager nicht mit der heimischen Justiz kooperiert hatten (no na, warum sollten sie?), sei der Ankläger „auf verlorenem Posten“ gestanden: „Aus Topfen kann man keine Butter mehr machen.“

Vom weiteren Vorwurf, in zwei parlamentarischen Untersuchungsausschüssen insgesamt dreimal falsch ausgesagt zu haben, wurde er freigesprochen, der Herr Graf Alfons. Dessen ungeachtet sei „ganz klar bewiesen, dass Sie gelogen haben“, bemerkte der Richter zu Mensdorff-Pouilly.

Warum, so fragt sich klein-dumm Gerhard, gilt auch für jemand, der in seiner anhängigen Causa nachweislich lügt, weiterhin die Unschuldsvermutung?

Der Richter nannte den Verfahrensausgang „ein mehr als unbefriedigendes Ergebnis“ und sprach von „moralisch bedenklichen Geschäftspraktiken“.

Geschäftspraktiken, denen aber - wieder einmal - ein judikativer Freifahrtschein gelöst worden ist.

Ob dessen Verhalten „moralisch vertretbar“ sei und „Sie sich noch in den Spiegel schauen können, müssen Sie mit sich selbst ausmachen“, sagte der Richter zu den von der Geldwäsche freigesprochenen Angeklagten.

Als ob das bei Menschen, die Moral und Gewissen durch Connections, Insiderwissen und jede Menge Geld ersetzen, nicht schon längst bewiesen wäre!

„Die Sache stinkt, aber sie stinkt nicht genug“ ???

Ob das "einfache Leute", die ihr Tun und Handeln ohne Schminke und sonstiges Beiwerk vor dem Kadi verantworten müssen, tatsächlich genauso sehen? Ob die eine sich so entwickelnde Zweiklassengesellschaft vor dem Gesetz und der Justiz tatsächlich auf Dauer widerstandslos hinnehmen werden?

Ich zweifle stark daran.

G.K., 18.1.2013