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Anwälte fordern Eilverfahren des VfGH (19.4.2020)

 

https://orf.at/stories/3162417/

Zitat: Für zumindest eine – angesichts der Dringlichkeit – verkürzte Begutachtung von Gesetzen und ein Eilverfahren beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) plädiert Rechtsanwälte-Präsident Rupert Wolff in der Debatte über die Coronavirus-Gesetze.

 

Siehe dazu Artikel 38 (Gesetzgebung auf Bundes- und Gemeindeebene) unseres Verfassungsvorschlags:

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(6b) Gesetzesvorlagen auf Bundesebene sind auch dem Verfassungsgerichtshof und dem Obersten Gerichtshof zur allfälligen Stellungnahme zuzuleiten, damit durch den Verfassungsgerichtshof möglichst frühzeitig Bedenken unter Bezugnahme auf die Bundesverfassung angemeldet werden können und damit der Oberste Gerichtshof Einwände aufgrund von widersprüchlichen gesetzlichen Regelungen oder einer mangelnden Judizierbarkeit erheben kann.

(7) Ebenso sind Gesetzesvorlagen auf Bundesebene auch der Volksanwaltschaft zur allfälligen Stellungnahme zuzuleiten, damit diese möglichst frühzeitig Bedenken bezüglich der mangelnden Notwendigkeit, Einfachheit oder ungerechtfertigten Benachteiligung bestimmter Personengruppen erheben kann.

(7a) Gesetzesvorlagen auf Gemeindesebene können samt Begründung von jedem Mitglied des Gemeinderats auch dem Verfassungsgerichtshof, dem Obersten Gerichtshof bzw. der Volksanwaltschaft zur allfälligen Stellungnahme übermittelt werden.

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