Zum Inhalt springen

Amon plädiert für Bundesstaatsanwalt (7.8.2020)

 

https://orf.at/stories/3176503/

Zitat: Volksanwalt Werner Amon (ÖVP) spricht sich in der „Presse“ (Freitag-Ausgabe) dafür aus, das Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwälten vom Justizministerium an einen Bundesstaatsanwalt zu übertragen.

 

Klingt ja auf den ersten Blick einmal gut - weil ein Weisungsrecht durch das Justizministerium auf die staatliche Anklage ja ziemlich arg nach politischer Kontrolle und Gängelung dieser Anklagebehörde klingt. Und weil ja - Zitat: Den Staatsanwaltschaften fehle die externe und begleitende Kontrolle. Sie würden „als einzige Behörde sich selbst evaluieren, das ist nicht gut“. Die Volksanwaltschaft bekomme immer wieder Beschwerden, etwa „dass nicht ermittelt wird, obwohl angezeigt ist oder dass Verfahren zu lange dauern“.

Eine Beschwerde, die wir mittlerweile vollinhaltlich teilen können! Deswegen scheint eine Verlagerung des Weisungsrechtes gut. Auf den ersten Blick - aber NUR DEN!

Weil ... was liest man da? Zitat: Deshalb gelte es, so der frühere ÖVP-Generalsekretär, alle Staatsanwaltschaften unter Kontrolle zu stellen, etwa über einen ständigen Unterausschuss des Parlaments. Und an der Spitze stehen sollte ein Bundesstaatsanwalt, der vom Parlament bestellt und diesem verantwortlich ist.

Moment mal! Heißt das nicht, dass ein Weisungsrecht von einem Ministerium, das durch eine politische Fraktionsmehrheit im Nationalrat gestützt wird an einen Bundesstaatsanwalt übertragen wird, der von genau derselben politischen Parlamentsmehrheit besetzt wird und dieser verantwortlich ist?

Und daraus ändert sich jetzt .... was genau?

Aber eigentlich eh alles kein Problem - eigentlich. Weil - Zitat: Das Weisungsrecht der Justizministerin hält Amon für „totes Recht“ – denn es werde kaum ausgeübt, weil es „eigentlich nicht erwünscht“ sei.

Eigentlich nicht erwünscht ... und deshalb kaum ausgeübt. KAUM! Kaum heißt was? Und in welchen Fällen?

Das, liebe Leute, ist Volks-Verarsche in Perfektion!

Man vergleiche das mit der Etablierung der Staatsanwaltschaft in unserem Verfassungsvorschlag (Artikel 16, 85, 86, 104 und 129)

Dort ist die Staatsanwaltschaft eine völlig unabhängige staatliche Anklagebehörde, die ihre Spitze aus sich selbst heraus wählt - und EINEM verantwortlich ist: Der Gesamtmenge an Wahlberechtigten, die diese Spitze bei Versagen auch jährlich abwählen kann!