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Italiens Rechte wollen Verfassung ändern (12.8.2022)

 

https://orf.at/stories/3280687/

Zitat: Italiens Rechtsparteien wollen bei einem Wahlsieg die Verfassung ändern und ein präsidentielles Regierungssystem wie in Frankreich oder den USA einführen. Das bestätigte Silvio Berlusconi von der Partei Forza Italia in einem Radiointerview heute. Dabei sorgte er mit dem Kommentar für Aufsehen, dass Staatspräsident Sergio Mattarella dann zurücktreten müsse. ... Für die Sozialdemokraten war Berlusconis Kommentar ein Beleg dafür, wie gefährlich die Rechten für Italien seien. Zentrumskandidat Carlo Calenda meinte, Berlusconi sei nicht mehr er selbst. Der ehemalige Ministerpräsident Giuseppe Conte von der Fünf-Sterne-Bewegung behauptete, der Mitte-Rechts-Block habe nun seine Maske abgelegt.

 

Nachdem unsere Bestrebung auch klar in die Richtung einer Verfassungsreform geht und die Stimmen ja schon absehbar sind, dass da dieselben Gefahren und Umstürzler lauern wie in Italien: Hier eine kurze Beschreibung der von uns geplanten Vorgehensweise!

2.9.2022:   Unser Kandidat schafft es auf den Stimmzettel für die BP-Wahl 1)

9.10.2022: Unser Kandidat wird in das Amt des Bundespräsidenten gewählt 1)

26.1.2023:  Der neue Bundespräsident wird angelobt. 1)

26.1.2023:  Der neue Bundespräsident enthebt die Regierung des Amtes und setzt eine Expertenregierung ein. 2)

26.1.2023:  Der neue Bundespräsident löst über Vorschlag der neuen Bundesregierung den Nationalrat auf. 2)

26.1.2023:  Die neue Bundesregierung legt den Termin für die Neuwahl des Nationarats fest - spätestens 100 Tage danach. 3)

26.1.2023 + max. 100 Tage: Neuwahl des Nationalrats, bei welcher die Reformpartei DA versucht, eine Verfassungsmehrheit zu erringen. 4)

Spätes Frühjahr 2023: Konstituierung des neu gewählten Nationalrats. 4)

Sommer/Herbst 2023: Endabstimmung / Letztredigierung des Verfassungsvorschlags. 5)

Spätherbst 2023: NR-Beschluss (Annahme des Entwurfs plus Ansetzen der verpflichtenden Volksabstimmung über diese Gesamtänderung). 6)

Ende 2023: Volksabstimmung über die Verfassungsänderung, die mit 1.1.2024 in Kraft tritt. Einsetzen der Übergangsbestimmungen. 7)

Frühjahr 2024: Neuwahl ALLER Gremien laut neuer Verfassung. Volles Inkrafttreten der neuen Verfassung. 8)

 

Anmerkungen:

  1. Natürlich alles aus dem Idealfall heraus betrachtet. Aber schon mit der Aufgabe verbunden, ab der erfolgreichen Wahl die geeigneten und auch gewillten Personen für die Expertenregierung zu suchen (vielmehr konkret anzusprechen) und darüberhinaus schon die Bildung der Reformpartei für die Nationalratswahl weiter voranzutreiben.
  2. Klar, dieser Schritt beschleunigt den Weg zu einer neuen Verfassung und somit neuen Spielregeln für die Politik, Verbesserung der Demokratie und effizienteren Strukturen für den Staat - aber er begründet sich aus dem Fehlverhalten der momentan amtierenden Exekutive und Legislative bzw. dem daraus resultierenden Vertrauensverlust in der Bevölkerung.
  3. Wenig Zeit, um insbesondere die geeigneten Mandatare mit Handschlagsqualität und auch bestmöglicher Expertise zu finden. Aber über die neue Rolle durchaus machbar.
  4. Wenn nicht in den Nationalrat gewählt: Weitermachen, sich weiter bemühen. Wenn doch, aber nicht mit Verfassungsmehrheit: Das Wahlprogramm für die Bürger und das Land bestmöglich erfüllen und das Vertrauen in der Bevölkerung weiter aufbauen. Die Expertenregierung bleibt - sofern kein begründetes Misstrauen seitens des Nationalrats ausgesprochen wird - im Amt!
  5. Ein Letztschliff für den Entwurf - aber KEIN "Zurück zum Start!"
  6. Mit der heute in der Bundesverfassung vorgesehenen Mehrheit an Mandataren und verpflichtender Bestätigung der Annahme durch die Bürger (Volksabstimmung). Fragt sich, ob der Bundesrat das noch aufhalten kann (Art. 44, Abs. 2 B-VG) und sich wirklich traut, ob auch hier das Veto nur ein aufschiebendes ist (wahrscheinlich nein) oder ob man dort auch noch eine Mehrheit für die Reform braucht.
  7. Falls keine Annahme bei der Volksabstimmung: Die bestehende Verfassung bleibt unverändert in Kraft. Weiter am Entwurf arbeiten, verbessern und unter Umständen nach Jahren (Volksbefragung? Volksbegehren mit großer Mehrheit?) neuerlich die Gesamtänderung versuchen. Bei Annahme: Ab dann haben nur mehr die Wähler das Sagen über die Verfassung - bei Änderungen zu den Grundlagen nur mit einer besonderen Mehrheit (Zustimmungen zumindest das Doppelte der Ablehnungen). Es treten Übergangsregelungen von "Alt" auf "Neu" in Kraft, die schon in der neuen Verfassung enthalten sind.
  8.  Erst mit der Neuwahl ALLER Gremien auf einen Schlag tritt die neue Verfassung voll in Kraft. Danach setzt ein gestaffelter, fixer Neuwahlzyklus für die Gremien bzw. Ämter ein. Der heute bestehende Rechtsrahmen ist an die neue Verfassung anzupassen (inkl. einer Durchforstung auf antiquierte Regelungen, totes Recht etc.).