Wahlrechtsreform
Das Wichtigste in unserer Demokratie – und wo es dabei hakt
Der Spießrutenlauf durch den Wahlrechts-Dschungel, was er bewirkt und wie das Problem zu lösen wäre.
In Österreich gibt es nicht EIN Wahlrecht, sondern viele verschiedene: Für die Wahl des Nationalrats, der neun Landtage (pro Bundesland unterschiedlich), des Bundespräsidenten, der österreichischen Vertreter im EU-Parlament, der Gemeinderäte (auch wieder pro Bundesland unterschiedliche Regelungen – zum Teil auch in bestimmten Städten wieder anders), der Wiener Bezirksvertretungen (und des Wiener Gemeinderats), der Kammern, der Personalvertretungen und so weiter.
Diese „funktionieren“ zum Teil völlig unterschiedlich – ohne dass man dahinter tatsächlich einen Sinn erkennen könnte.
Und sie beinhalten auch unterschiedlich gestaltete Hürden für neue wahlwerbende Parteien, die noch nicht in den jeweiligen Gremien vertreten sind – ein besonders sensibler Punkt, da diese Gestaltung ja in vielen Fällen gerade jenen obliegt, die bereits in dem Gremium Einzug gehalten haben und daher bestimmen können, wie schwer es die zukünftige Konkurrenz haben soll.
Für das konkrete Einbringen war es die Veranstaltung „Wahlrechtsreform – Austausch von Beobachtungen und Vorschlägen“ am 13.9.2018.
Darin ging es – als Basis um die Beobachtungen und Vorschläge der OSZE und daher den „Endbericht zur Nationalratswahl 2017: Zentrale Aussagen und Empfehlungen zur Wahlrechtsreform„. Zu diesem wurde auch der Vorsitzende der DA in einem fast zweistündigen Gespräch von den Wahlbeobachtern der OSZE interviewt. Und der Vorsitzende der DA hat vieles an Problempunkten eingebracht – was dankenswerter Weise zu einem Teil auch in den diesbezüglichen Endbericht der OSZE eingeflossen ist.
Aber: Wer fehlt in der medienwirksamen Besprechung des Endberichts? Natürlich, die Vertreter von Kleinparteien!
Daher war schon daraus erkennbar, was – trotz euphorischer Ankündigungen „Aber jetzt, jetzt gemma’s an!“ – bezüglich eines faireren Wahlrechts bei alldem herauskommen wird – nämlich: NICHTS!
Und so ist es dann auch gekommen ….
Ein möglichst faires, transparentes und gleiches Wahlrecht ist das Fundament jeder repräsentativen Demokratie!
Daher gehen wir vom Grundsatz aus, dieses der freien Einflussnahme von bereits gewählten Repräsentanten zu entziehen – denn es liegt auf der Hand, dass diese ihrer direkten Konkurrenz für die nächsten anstehenden Wahlen möglichst unüberwindliche Barrieren in den Weg legen wollen. Das kann nicht im Sinn der Wähler sein – und ist es auch heute nicht!
Die DA hat deshalb die Grundlagen eines möglichst fairen, transparenten und gleichen Wahlrechts – einheitlich – in ihrem Verfassungsvorschlag festgelegt. Ab Beschluss dieses Vorschlags per Volksabstimmung ist diese gesamte Verfassung als Grundlage für das staatliche Handeln der autarken Einflussnahme durch gewählte Mandatare entzogen (nur die entsprechende Mehrheit der Wahlberechtigten kann dann die Verfassung abändern). Daher besteht dann für gewählte Repräsentanten keine Möglichkeit mehr, der späteren Konkurrenz per Wahlrechtsänderungen das Leben schwer zu machen!
Gerhard Kuchta, gerhard.kuchta@outlook.com, +43/6643134620
Mail an die Akteure am Podium in der Veranstaltung vom 13.9.2018.
Finalisierter Verfassungsvorschlag inkl. darin enthaltener Bestimmungen für das allgemeine und einheitliche Wahlrecht (Kapitel 11 bis 14).
Keine Reaktionen auf das Mail der DA.
Keine wahrnehmbaren Verbesserungen im Wahlrecht.
Keine offiziellen Reaktionen zum Verfassungsvorschlag der DA.
Wir werden versuchen, unseren (hoffentlich durch Ihren Input noch weiter verbesserten) Verfassungsvorschlag – inkl. einem einheitlichen, möglichst fairen, transparenten und gleichen Wahlrecht – zu einer verbindlichen Volksabstimmung zu bringen.
Bitte befassen Sie sich mit unserem Verfassungsvorschlag – sagen Sie uns, was Ihnen daran missfällt, damit wir daran weiter arbeiten können.
Informieren Sie bitte auch andere in Ihrem Umfeld über den Vorschlag.
Und verfolgen Sie bitte unsere weiteren Vorstöße und unsere Korrespondenz zum Wahlrechts-Thema weiter mit.
Bitte um Kontakt und (möglichst sachliches) Feedback!
Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Freitag, 7. September 2018 14:08
An: Wolfgang Sobotka; Wolfgang Gerstl; Harald Stefan; Peter Wittmann; Nikolaus Scherak; Alfred Noll; wahlbeobachtung.org; BMI; OSZE
Cc: Ulrike Weiser (Die Presse)
Betreff: Veranstaltung „Wahlrechtsreform – Austausch von Beobachtungen und Vorschlägen“ am 13.9.2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur im Betreff angeführten Veranstaltung dürfen wir auf unsere konkrete Ausarbeitung einer Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung verweisen, in welcher natürlich – nicht zuletzt aufgrund massiver Kritik am Status Quo – auch sämtliche Änderungsvorschläge zum Wahlrecht nachzulesen sind. Konkret sind es zu diesem Thema die Kapitel 12 und 13 im mitgesendeten Entwurf.
Zur leichteren Übersicht bezüglich unserer Vorstellungen und Änderungsvorschläge übermittle ich Ihnen auch die Erläuterung dazu. Hier finden Sie die konkreten Ausführungen zu Wahlen und ihrem Ablauf ab Seite 12 unten.
Sie können sicher sein: Die Veranstaltung und Diskussion würde einen anderen Verlauf nehmen, kämen dabei auch Vertreter von Parteien zu Wort, die noch nicht in den Gremien vertreten sind!
Für die „Demokratische Alternative“
hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
(Vorsitzender)