BP-Wahl 2022: Unser Kandidat
Gerhard Kuchta
Es geht aber um viel, viel mehr als bloß eine Person und dieses eine höchste Amt im Staat: Wir müssen gemeinsam möglichst rasch das politische System verändern, das über uns herrscht – denn mit einer Demokratie im wirklichen Sinn des Wortes hat das heutzutage nur mehr ziemlich wenig zu tun.
Die DA hat am 30.3.2022 angekündigt, definitiv einen Kandidaten für die Bundespräsidentenwahl 2022 zu nominieren und dafür in der Folge Unterstützungserklärungen sammeln zu wollen. Der best-geeignete Kandidat würde dafür noch gesucht werden – sei das nun im Alleingang oder (vorzugsweise) in Kooperation mit anderen Initiativen.
Mit dieser Ankündigung ist die DA den Wählern im Wort!
Die Gründe, warum das für die DA keine gangbare Variante ist wurden in einem Offenen Brief zur Ankündigung des neuerlichen Antritts von Bundespräsident Van der Bellen bei der Präsidentschaftswahl 2022 ausführlich erläutert.
Die Kandidatur wurde seitens der DA am 25.5.2022 offiziell ausgeschrieben.
Neben einer Verlautbarung auf der Homepage und via Facebook wurden 30 Gruppierungen und Organisationen direkt angeschrieben, in gleicher Weise fast ebenso viele Einzelpersonen. Zwar langten 5 Antworten ein (3 von Einzelpersonen, 2 von Gruppierungen), aber KEINE Bewerbungen.
Die Bewerbungsfrist ist mit 25.6.2022 abgelaufen.
In der Generalversammlung der DA am 2.7.2022 erfolgte die Entscheidung, ob eine Kandidatur durch die DA gestellt wird und wer dieser Kandidat sein soll:
Da man den Wählern im Wort ist und keine andere Bewerbung durch weit bekanntere geeignete Persönlichkeiten erfolgt ist, wird der Vorsitzende der DA, Gerhard Kuchta als Kandidat nominiert.
Zumindest betitelt News den Antrittsversuch Marco Pogos als bloß eine solche.
Zitat: Kritiker befürchten, dass eine solche Spaßkandidatur nicht nur die Würde des Amtes verletzt, sondern der Demokratie insgesamt schadet. Sie vermissen ein umfassendes Bemühen, die gesellschaftlichen Verhältnisse zum Besseren weiterzuentwickeln. Das hat was. Andererseits: Mehr und mehr Menschen in Österreich trauen das auch bekannten Parteien und Politikern nicht zu. Zu viele Affären und Skandale haben das Vertrauen erschüttert.
Antwort der DA und des Kandidaten Gerhard Kuchta zu dieser Thematik:
Bei genügend Unterstützung durch die Wahlberechtigten werden die heute in der Politik Amtierenden sehr schnell merken, wie bitter ernst die hier vertretenen Anliegen gemeint sind. Eben gerade im Sinn dessen, was der zitierte und wirklich lesenswerte News-Artikel an aktueller Problematik anführt.
Gerhard Kuchta, geboren am 20.5.1955 in Wien.
Wohnhaft in Wien (Penzing).
Pensionierter Bankangestellter.
In zweiter Ehe verheiratet, 2 Töchter, 1 Stieftochter, 1 Enkel.
Mobile: +43/664 313 46 20
Ausbildung:
Bundesrealgymnasium (AHS-Matura 1973)
Berufsspezifische Ausbildung (Bankfachliche Ausbildung, IT, Organisationsausbildung, Business English, Führung und Leadership, Erwachsenentraining, Mietrechts- und sonstige Mieterbeiratsschulung, etc.)
Beruflicher Werdegang:
1973 – 1983 BAWAG (Bank für Arbeit und Wirtschaft AG, Wien): Innenrevision, Organisationsabteilung (Büroautomation, Anweisungswesen), IT-Projekt (von teilweise manueller Abwicklung zu Österreich-weitem Real-time Online – verantwortlich für die Konzeption der Zahlungssysteme, die Beleglesung und den Kontoauszug. Begleitung der erfolgreichen Implementierung).
1983 – 1990 ÖVAG (Österreichische Volksbanken AG, Wien): Organisationsabteilung (hauptsächlich Büroautomation).
1990 – 2017 Bank Austria AG, Wien: Zahlungsverkehrsorganisation, Unterstützung im Rahmen großer Fusionen, Mitwirkung am Redesign zahlreicher Zahlungssysteme, Stellvertretender Leiter der Abteilung “Prozess- und Qualitätsoptimierung” bzw. “ZV-Strategie und Steuerung (Österreich & CEE)”, Federführender für die Zahlungsverkehrsstrategie. Vertreter der Bank Austria in nationalen Zahlungsverkehrsgremien, Federführender für die Euro-Umstellung in den Zahlungsverkehrssystemen etc. (Konzeption für die Bank Austria und für alle österreichische Banken), Sprecher der österreichischen Banken für dieses Thema gegenüber der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank etc., Experte für die Entwicklung in Zahlungssystemen im Retail Process Management und für die technischen Erfordernisse aus der EU-“Directive on Payment Services” (PSD) und bezüglich der “Single Euro(pean) Payments Area” (SEPA).
November 2008: “Golden handshake”.
Seit 1.6.2017 in Pension.
Politisch:
Ab April 1974 SPÖ-Mitglied (ohne Parteifunktion). Austritt Jänner 2007 aufgrund der Diskrepanz zwischen dem Wahlversprechen und Regierungsprogramm Gusenbauer I.
Gründer und Vorsitzender der politischen Partei „Demokratische Alternative“ (seit Ende 2014 bzw. 2015). Vorsitz derzeit aufgrund der Kandidatur ruhend.
Nicht politische Mitgliedschaften:
ARBÖ
Internationale Chopin-Gesellschaft in Wien
Arbeitnehmervertreter:
Mitglied im Betriebsrat der BAWAG (Wien) unter der Vorsitzenden Lore Hostasch bis zum Dienstgeberwechsel 1983.
Schulisches Engagement:
Klassen-Elternvertreter und Peer in der Suchtprävention an der AHS Wenzgasse (bis 2004).
Mietervertreter:
Mitglied im Mieterbeirat der städtischen Wohnhausanlage Gemeindeberggasse 10-24, 1130 Wien (bis 2001 wg. Umzug aufgrund Trennung). Verhinderte Sanierung unter ungerechtfertigter Kostenüberwälzung auf die Mieter.
Seit 2006 Mitglied im Mieterbeirat der städtischen Wohnhausanlage Linzer Straße 299-325/Hugo Breitner Hof, 1140 Wien. September 2021: Neuwahl nach gelegtem Bericht samt Wohnkostenentwicklung – in Anwesenheit von Wiener Wohnen etc. – mit erreichten 100% der Stimmen. Nach immerhin 15 Jahren Amtierung, aber bei leider sehr schlechter Wahlbeteiligung (wie immer bei solchen Wahlen).
Keineswegs!
Hier geht es um ganz andere Herausforderungen in einer ganz anderen Dimension. Das ist vollkommen klar!
Aber sowohl aus der Arbeit als Mietervertreter als auch aus der beruflichen Tätigkeit – insbesondere als Analytiker und Organisator – konnten mehrere Erkenntnisse gewonnen werden:
- Nur wenn man etwas versucht und dafür Schritte setzt können daraus auch positive Ergebnisse entstehen.
- Bei guter Vorbereitung und richtigem Vorgehen können weit bessere Resultate erzielt werden, als einem vorher zugetraut wird.
- Gerade herausfordernde und neuartige Konzepte stiften den meisten Nutzen – wenn die Aufgabe gut analysiert und geplant wurde.
- Es geht vor allem um die Ergebnisse und die Zufriedenheit der Menschen damit, nicht so sehr um den/die Ausführenden.
Gemäß § 6 BPräsWG und § 41 NRWO wählbar:
Erfüllt, da am Wahltag 67 Jahre alt, schon von Geburt an österreichischer Staatsbürger, unbescholten.
Sich mit den kurzfristigen sowie mittel- und langfristigen Zielsetzungen der DA voll identifizierend:
Vollinhaltlich, da über weite Strecken sogar selbst der Verfasser.
Eine breite / mediale Bekanntheit mit möglichst schon einer „eigenen Community“:
Weniger gut erfüllt und wohl der Schwachpunkt: Zwar mittlerweile eine teils gute Bekanntheit als engagierter Mietervertreter im Wiener Gemeindebau, einige Bekanntheit in diversen Internetforen und auf Social Media, aus dem Berufsleben und zahlreichen Vorträgen/Präsentationen, teilweise auch noch aus der Millionenshow 2003 – aber sicher nicht so wie für eine derartige Kandidatur wünschenswert.
Große Erfahrung im Umgang mit Medien (Rundfunk, TV, Presse, Social Media, …):
Erfahrung ja, „groß“ wäre übertrieben. Einiges an Erfahrung (auch auf schriftlicher Basis) besteht schon aus der Mieterbeiratsarbeit, aus Medienauftritten dazu und aus dem (gesellschafts)politischen Engagement – ebenso aus der Millionenshow 2003.
Erfahrung und Schulung/Kenntnis für Rede, Präsentation und öffentlichen Auftritt:
Sowohl geschult als auch geübt, frei zu sprechen – auch vor einem großen Publikum. Allein in der Euro-Vorbereitung Vortragender bei etwa 150 Konferenzen, Projektsteuerungssitzungen und anderen Meetings.
Hervorragende Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift:
Sehr gute Kenntnisse (Muttersprache).
Möglichst gutes Englisch in Wort und Schrift (Konversationsfähigkeit):
Inlingua – Access to Professional English 2A. Außerdem laufendes Training in Wort und Schrift durch zahlreiche internationale Kontakte, die einen Dialog in Englisch erfordern (z.B. im Zuge der Corona-Krise/des Lockdowns für Ungeimpfte ein etwa 10 Minuten-Interview in Englisch für die BBC).
Eloquent, aber für die Breite verständlich:
Durch die unterschiedlichen Tätigkeiten auch gewohnt, sich für alle Zielgruppen verständlich auszudrücken.
KEINE Funktion in der aktiven Politik auf Bundes-, Landes- oder Bezirksebene:
Erfüllt: Bisher wurde keine solche Funktion ausgeübt. Auch nicht auf Gemeindeebene.
Strafrechtlich komplett unbescholten, auch nach Finanzstrafrecht und im Verwaltungsstrafrecht möglichst unbescholten (außer Bagatellen wie Strafmandate etc.) – auch keine diesbezüglich laufenden Verfahren:
Unbescholten – auch keine bekannten laufenden Verfahren.
Keine Kontakte/Naheverhältnisse zu Extremismus, Terror, Staatsverweigerern, etc. – und auch keine im Familien- und Freundeskreis bekannt:
Solche gab es unwissentlich im Rahmen von Kooperationsgesprächen bzw. über andere diesbezüglich unverdächtige politische Gruppierungen, wobei ab Kenntnisnahme sofort alle erforderlichen Konsequenzen gezogen und Kontakte abgebrochen wurden (sogar Austritt aus der selbst mitgegründeten Kooperation „ARTIKEL EINS“, um sich von jedweden solchen Strömungen ganz klar zu distanzieren).
Bereitschaft, sich einer Sicherheitsüberprüfung gem. §55 ff. SPG zu unterziehen:
Diese besteht selbstverständlich.
In so guter physischer und psychischer Verfassung, dass man den Anforderungen von Kandidatur und Amt gewachsen ist:
Zwar ist man zumeist mit 67 gesundheitlich nicht mehr makellos unterwegs, doch sind keine diesbezüglichen Ausschließungsgründe bekannt.
Ausreichende Verfügbarkeit für Kandidatur und Amt:
Erfüllt, ausreichend gegeben.
Ausreichende Zivilcourage gegenüber allfälligen Drohungen, Anfeindungen oder Verlockungen:
Schon in der Vergangenheit – insbesondere als Mietervertreter – bewiesen.
Bereitschaft zur allfälligen Übersiedlung nach Wien:
Obsolet, da in Wien wohnhaft.
Kenntnisse im politischen bzw. rechtlichen Bereich (Verfassung etc.) bzw. Bereitschaft, sich die Kenntnisse für das Amt anzueignen:
Kein „gelernter“ Jurist, aber Vorkenntnisse nicht nur aus der Erarbeitung des Verfassungsvorschlags und im Mietrecht, sondern auch aus den beruflichen Erfordernissen heraus.
Erfahrung im Führungsbereich und mit Verhandlungen:
Insbesondere aus der Berufspraxis gegeben.
Teamfähigkeit und Empathie (Verständnis für den Bedarf der Menschen):
Aus den diversen beruflichen und ehrenamtlichen Erfahrungen gegeben.
Gepflegte Umgangsformen:
Erfüllt.
6 Monate ab Oktober 1974 abgeleistet (Panzerjäger – Wiener Neustadt, Panzergrenadier – Großmittel)
Danach einige Waffenübungen – abgerüstet als Gefreiter
Hobbys:
Politik, Mitwirkung in zahlreichen Communities/Internet-Foren (auch im Erotikforum), Schriftstellerei, Konzeptentwicklung für verschiedene Themen und von (Brett-)Spielen, Video(-schnitt und -vertonung), Fotografie (auch Erotikfotografie), Reisen, Wandern bzw. Spazierengehen, Quiz, Keyboard, Musik in großer Breite, Kino, Theater, Kabarett, bildende Kunst (Ausstellungsbesuche), Webdesign, Tanzen, Kochen.
Sport:
Nordic walking, Laufen, Micro Scooter-Fahren, Schifahren (Alpinschi und Langlaufen), Wasserschifahren, Bowling, Bogenschießen, Luftgewehr- und Luftpistolen-Schießen, Mini(atur)golf, Badminton, Tischtennis, Tennis, Eislaufen, Radfahren, Go kart, etc.
Das meiste davon (Hobbys und Sport) durchaus gerne – aber leider viel zuwenig oft (bzw. sogar schon lange nicht)!
„Der politische Zustand Österreichs ist katastrophal – mit Auswirkungen nicht nur in der Politik, Verwaltung, Justiz und den Medien sondern natürlich auf ALLE Lebensbereiche, die Gesellschaft insgesamt (Polarisierung etc.) und die Umwelt / Ressourcen / Natur / das Klima. Der Bundespräsident hat in diesem Zusammenhang den unmittelbaren Handlungsspielraum, um hier Veränderungen in die Wege zu leiten.
Kurzfristig geht es darum, diesen Spielraum auch aktiv zu nutzen.
Und langfristig darum, die politischen Spielregeln durch eine grundlegende, zielführende Verfassungsreform nachhaltig zu verbessern. Einen konkreten Vorschlag dafür gibt es bereits – hin zu einer modernen und optimalen Demokratie, in der das Recht wirklich vom VOLK ausgeht!
Ich bin bei weitem nicht so perfekt und makellos, wie ich mir das selber von einem Kandidaten für die DA, dieses Amt und Monstervorhaben gewünscht hätte. Leider sind wir – nicht wirklich ganz unerwartet – bei der Ausschreibung der Kandidatur von großen und wichtigen Organisationen ebenso alleine gelassen worden, wie bedauerlicher Weise von vielen herausragenden Persönlichkeiten.
Ob deshalb, weil unsere Absicht und das Angebot uninteressant sind oder weil diese wohl heißeste politische Kartoffel der Gegenwart – auch weit über die Grenzen unseres Landes hinaus gesehen – niemand angreifen will, oder aus welchen Gründen auch sonst: Vergossene Milch – es hilft nicht, das noch zu diskutieren.
Die Aufgabe und Herausforderung stellt sich trotzdem – und wir sind als DA den Bürgern dieses Landes ein bestmögliches Angebot schuldig.
Wobei vielleicht ein wenig beruhigt und tröstet: Bei dem Monsterprojekt, das wir uns hier vorgenommen haben geht es sowieso weniger um die Person selbst, sondern um das, was unserer Meinung nach ganz dringend verändert werden soll, was zu tun und was zu lassen ist. Wir sind bei weitem nicht die einzigen, die eine Veränderung der politischen Spielregeln als dringend notwendig sehen, sondern wissen uns dabei – auch durch viele Umfragen (die wir NICHT selbst bezahlt und im Ergebnis bestimmt haben) – in einer großen Mehrheit.
Der Wille des Kandidaten und späteren Amtsinhabers ist also entscheidend, diese Veränderung der politischen Spielregeln WIRKLICH zu WOLLEN. Und wenn sogar ich selbst als Ersteller unseres Verfassungsvorschlags diesen Willen nicht hätte: Wer hätte ihn dann?
Aber ob Sie mir das glauben – und ob ich für dieses Amt gut genug bin bzw. besser geeignet als der Mitbewerb, das müssen SIE entscheiden.
Aber bitte: ENTSCHEIDEN Sie!
Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch, geben Sie dem Kandidaten Ihres Vertrauens eine Unterstützungserklärung und informieren Sie auch andere Personen in Ihrem Kreis über das sich stellende Angebot. Sonst wird womöglich nicht der Bestgeeignete für dieses Land die Wahl für sich entscheiden, sondern lediglich der mit dem größten Budget und daher einer dementsprechenden Hausmacht bei den Medien.“
Der Bundespräsident hat zwar gemäß Bundsverfassung AUCH repräsentative und formelle Aufgaben zu erfüllen. Aber vor allem
- hat er die Personalhoheit über die Bundesregierung,
- kann er den Nationalrat auflösen und Neuwahlen in die Wege leiten,
- hat er für das verfassungsmäßige Zustandekommen von Gesetzen zu sorgen und
- ist er Oberbefehlshaber des Bundesheeres.
Die gewissenhafte und höchst aktive Erfüllung dieser Aufgaben im Sinn der Bundesverfassung, der Grundrechte für die Bevölkerung und der Neutralität Österreichs wird im Vordergrund stehen.
Ebenso wie der direkte Kontakt mit der Bevölkerung wesentlich mehr Gewicht haben wird, als dies in der Vergangenheit der Fall war.
Wie bereits im Offenen Brief zur Wiederkandidatur von Professor Van der Bellen ausgeführt hätte die österreichische Bundesregierung schon aus mehreren Gründen aus dem Amt entlassen werden müssen – was der damals amtierende Bundespräsident zu tun gehabt hätte, aber bei diesen Anlässen nicht getan hat.
Es fragt sich: Kann ein neu gewählter Bundespräsident dann dieser Bundesregierung noch ein ausreichendes Vertrauen entgegenbringen?
Die Antwort ist: NEIN!
Unser Kandidat würde daher im Fall seiner Wahl gemäß Artikel 70 B-VG die amtierende Bundesregierung entlassen und eine Expertenregierung betrauen.
Wie ebenfalls im Offenen Brief zur Wiederkandidatur von Professor Van der Bellen ausgeführt hätte der Nationalrat eigentlich die Aufgabe, die österreichische Bundesregierung als Exekutive zu kontrollieren – insbesondere wenn es sich um potentielle Fälle von Amtsmissbrauch, Korruption und Verletzungen der Bundesverfassung handelt. Selbes gilt für den eigenen Bereich der Gesetzgebung (Legislative).
Die zahlreichen Verstöße gegen die Bundesverfassung und Grundrechte der letzten Jahre sind schon aus der Rechtsprechung des VfGH evident. Die Problematik der Vorsitzführung in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss ebenso. Die um sich greifende Unsitte von nur textlich redigierenden Gesetzesvorlagen, die erst in der beschließenden Sitzung per Tischvorlage inhaltlich befüllt werden, um Begutachtungsprozesse ad absurdum zu führen und Oppositionsparteien vor vollendete Tatsachen zu stellen ist hier ebenso zu erwähnen wie die ausufernde Verordnungsermächtigung in Gesetzen für Teile der Exekutive – zum Teil in Abstimmung mit dem Hauptausschuss des Nationalrats als legislative Pseudo-Kontrolle.
Unser Kandidat würde daher im Fall seiner Wahl gemäß Artikel 29 B-VG den Nationalrat auflösen und somit eine Neuwahl in die Wege leiten.
Einerseits wird unser Kandidat im Fall seiner Wahl den Verfassungsgerichtshof auffordern, die bei diesem anstehenden Verfahren mit einer großen Breite an Betroffenen bezüglich potentieller Verfassungs- bzw. Grundrechtsverletzung (z.B. aus den CoVid-Maßnahmen) so zügig wie möglich abzuarbeiten. Dies obwohl dazu eigentlich keine direkte Handlungskompetenz des Bundespräsidenten besteht.
Und andererseits wird unser Kandidat im Fall seiner Wahl den Artikel 47 der Bundesverfassung über das verfassungsmäßige Zustandekommen der Bundesgesetze – insbesondere bei sensibler Gesetzesmaterie – so auffassen, dass bereits vor Unterfertigung eines Gesetzes durch den Bundespräsidenten eine Vorab-Prüfung und Stellungnahme durch den Verfassungsgerichtshof in die Wege geleitet wird. Um eine solch sensible Gesetzesmaterie möglichst rasch zu erkennen und daher jedweden unnötigen Zeitverzug zu vermeiden, wird durch den dann amtierenden Bundespräsidenten auch einer systematischen Torpedierung von vorgesehenen ausreichenden Begutachtungsprozessen für Gesetzesvorschläge mit Nachdruck entgegengetreten werden. Und sei es auch durch Auflösung des Nationalrats samt Neuwahl.
Österreich hat sich der immerwährenden Neutralität verpflichtet.
Was auch immens positive Folgen für Österreich als Ort des Friedens, der Verständigung und Verhandlung über sensible Themen, Situationen und Regionen nach sich zieht. Nicht von ungefähr ist Wien auch einer der drei UNO-Hauptsitze!
Nach dem eigentlichen Sinn der Neutralität hat sich Österreich insbesondere aus jedweden Kampfhandlung außerhalb der österreichischen Grenzen herauszuhalten. Österreich ist in dem Sinn der DEFENSIVEN Landesverteidigung verpflichtet und wird z.B. NICHT „am Hindukusch verteidigt“.
Unser Kandidat würde daher im Fall seiner Wahl KEINEN Kampfauftrag für das österreichische Bundesheer außerhalb der österreichischen Staatsgrenzen akzeptieren – es sei denn auf Basis eines UNO-Mandats und von Freiwilligen, die sich für so einen Einsatz melden.
Die militärischen Stärken Österreichs außerhalb unserer Grenzen liegen bei
- friedenssichernden Maßnahmen,
- im Katastrophenschutz und
- humanitärer Hilfe – insbesondere nach Katastrophen.
Hier geht es darum, Menschen, ihr Leben, ihre Gesundheit und Hab und Gut zu retten statt zu vernichten.
Auch hier setzen die Einsatzkräfte oft (und durch die zunehmenden Naturkatastrophen wohl immer öfter) ihre Gesundheit und ihr Leben aufs Spiel. Von „sich feige heraushalten“ kann also keine Rede sein!
Unser Kandidat würde daher im Fall seiner Wahl im Gegenzug zur restriktiven Haltung beim Kampfeinsatz außerhalb der Grenzen Österreichs das Gewicht seines Amtes für die bestmögliche Unterstützung in den obgenannten Fällen werfen.
Den Ausführungen von Bundespräsident Van der Bellen dazu kann leider in keiner Weise gefolgt werden. Nicht nur weil eben diese Bundesverfassung als oberste politische Spielregel genau solche Misstände in der hiesigen Politik ermöglicht, wie wir sie heute vorfinden – insbesondere auch durch Missachtung direktdemokratischer Willensbildung in ungeheuerlicher Breite. Sondern vor allem auch durch den Umstand, dass ja bereits im Mai 2003 ein Österreich-Konvent zur Neugestaltung der Bundesverfassung einberufen wurde, der 2005 aber dann – offiziell ergebnislos – gescheitert ist.
Es besteht also auch politisch anerkannt dringender Handlungsbedarf! Fragt sich lediglich, in welche Richtung so ein Veränderungsbedarf gesehen wird, und durch wen. Berufspolitiker und Vertreter der Großparteien werden das wohl etwas anders betrachten, als einfache Bürger.
Welche Folgen eine Demokratie zeitigen kann, die in Wahrheit keine mehr ist sieht man an den momentanen Geschehnissen überdeutlich – letztlich sehr tragisch auch im Ukraine-Krieg. Denn wäre in Russland eine demokratische Verfassung wie von uns vorgeschlagen in Kraft, dann könnte so ein Angriffskrieg wohl einfach nicht stattfinden.
Demokratie und Friede – nach innen und außen – hängen also unmittelbar zusammen.
Auch aus diesem Grund sind daher weder national noch international Entwicklungen einfach so hinzunehmen, die viele Politik-Wissenschaftler bereits als “postdemokratisch” bezeichnen. Genau genommen stecken totalitäre Oligarchien bzw. Plutokratien hinter diesem Begriff. Ein System mit fatalen Auswirkungen, wie man leider nur zu deutlich sieht.
Dem ist nicht nur mit Worten eine klare Absage zu erteilen, sondern mit Taten entgegenzuwirken!
Wir brauchen eine optimal ausgestaltete, moderne und tatsächliche Demokratie, in der das “Recht vom Volk ausgeht”, statt die demokratischen Prinzipien der Antike und Aufklärung zu unterwandern oder Stück für Stück abzuschaffen!
Nicht nur national, sondern auch international auf breitestmöglicher Basis.
Selbst wenn Österreich als Vorbild dafür nicht groß genug erscheint:
Die Schweiz als bisherige “Musterdemokratie Nummer 1” ist noch kleiner – und: Irgendwo muss man schließlich anfangen!
Stimmt, jeder einzelne Betroffene an der Basis fühlt sich hilflos und alleine gelassen!
Aber:
Haben Sie die Umfragezahlen gesehen?
In Wahrheit sind diese vielen „Armutschgerln an der Basis“ (wie wir selber ja auch sind) die weit überwiegende Mehrheit in unserem Land!
Was fehlt ist dieses Gefühl der Stärke aus dem gemeinsamen Leidensdruck (kein Wunder, wird uns doch von allen Seiten eingeimpft, dass die Dinge halt traurig – aber eben so sind wie sie sind, und man leider nichts machen kann – DOCH, kann man!), der Wille und Mut des Einzelnen, selbst auch etwas beitzutragen (der Punkt, an dem wir als DA am meisten auf Ihre eigene Entscheidung angewiesen sind) und die Organisation, um GEMEINSAM an EINEM Strang zu ziehen!
Bei vielem davon können wir helfen – als selber Betroffene genauso wie SIE!
Genau das ist der Haupt-Beweggrund für diese Kandidatur: Um (vor allem uns allen selber auch) zu beweisen, was an positiver Veränderung möglich ist wenn wir aktiv werden, zusammenhalten und uns gut organisieren!
Realistisch zu erwarten ist:
Hier geht es nicht um einen Sprint, sondern um einen Marathon.
Aber leider nur falls wir bis zum Einsetzen klar absehbarer Katastrophen (in jeder Dimension unseres Lebensbereichs) die Zeit für diesen Marathon noch haben.
Zu befürchten ist: Uns läuft in allen Belangen genau diese Zeit davon!
Also, auf geht’s …
Die breite Mitte der Gesellschaft soll daher – außerhalb der etablierten Großparteien – zu einer neuen großen Reformkraft geeint und möglichst die erforderliche 2/3-Mehrheit im Nationalrat angestrebt werden, um den bestehenden und in der Zwischenzeit weiter zu verbessernden Verfassungsvorschlag zu einer dafür auch heute verfassungsrechtlich vorgesehenen verbindlichen Volksabstimmung zu bringen. Eventuell ist auch eine Mehrheit im Bundesrat erforderlich.
Sollte der Vorschlag durch die dafür erforderliche Mehrheit der Stimmberechtigten angenommen werden, erfolgt damit eine wesentliche Veränderung der politischen, administrativen und judiziellen Spielregeln in Österreich – die der heutigen Problematik effektiv entgegenwirken und ab dann auch nur mehr durch entsprechende Mehrheiten bei den Wahlberechtigten wieder geändert werden können. Das Recht geht dann tatsächlich in vollem Umfang “vom Volk” (i.S. der Wahlberechtigten) aus!
Da mit der Verfassungsänderung auch eine umfassende Strukturreform verbunden ist, sind auf dieser Basis die Gremien neu zu wählen.
Das Amt des Bundespräsidenten in der heutigen Form existiert dann aller Voraussicht nach nicht mehr. Es werden Teile seiner Kompetenzen mit der Präsidentschaft des Nationalrats zu einer neuen Präsidentschafts-Funktion zusammengeführt.
Der hier ins Rennen geschickte Kandidat der DA schafft sein eigenes Amt in dieser Form de facto so rasch wie möglich selbst ab!
Hat der Bundespräsident politisch neutral zu sein?
Eine solche Regelung findet sich in den diesbezüglichen Verfassungsbestimmungen ab Artikel 60 ff nicht.
Und man kann diesbezüglich auch sehr geteilter Meinung sein, was das (Nicht-)Handeln unseres derzeit amtierenden Bundespräsidenten angeht.
Unser Kandidat würde im Fall seiner Wahl das Amt – korrekt und gesetzestreu – ungeachtet der politischen Orientierung der Person oder Partei (etc.) als daraus Betroffener ausüben – sofern sich diese Gesinnung im Rahmen der Gesetze und der Grundrechte (Menschenrechte, Völkerrecht, …) bewegt.
Es bedeutet aber gleichzeitig NICHT, dass sich der Amtierende deshalb mit seiner eigenen politischen Sicht auf die Dinge hinter dem Berg halten würde – insbesondere was die dringende Notwendigkeit einer Veränderung der politischen Spielregeln durch eine Verfassungsänderung betrifft. Hier wird unser Kandidat im Fall seiner Wahl den Menschen Mut machen, so eine Veränderung auf dem heute verfassungsrechtlich vorgesehenen Weg aktiv zu betreiben.
Der amtierende Bundespräsident wird aber NICHT für die DA „wahlkämpfen“ – schon deshalb nicht, weil die DA gar keinen „Wahlkampf im eigentlichen Sinn“ betreibt.
Es schaut ja unglaublich verlockend aus: Der Nationalrat ist aufgelöst – die Bundesregierung eine Expertenregierung … könnte man da nicht gleich „etwas tun“, auf „kurzem Weg“ – die Sondervollmachten des Bundespräsidenten benutzend? Schließlich entscheidet in letzter Konsequenz darüber eh „das Volk“!
NEIN, könnte man NICHT!
Und würde unser Kandidat bei einer erfolgreichen Wahl auch NICHT!
Weil selbst dann der Weg zu einer neuen Verfassung nur unter Bruch der „alten“ erfolgen würde.
Und das tun wir NICHT – selbst wenn daraus der Weg enorm mühsam ist und die Mitarbeit von vielen, vielen Menschen verlangt.
Schlechte Gesetze sind zu ändern, aber nicht zu brechen. Sonst führt das unweigerlich in Anarchie und Chaos. Um so wichtiger ist daher die Einhaltung des Gesetzesbestands, wenn es um die Verfassung geht.
So „ist Demokratie“!
Zwar ist der hier vorgestellte Vorgehensplan als quasi “Umweg zur Verfassungsmehrheit im Nationalrat” (ggf. auch Mehrheit im Bundesrat) undiskutiert ein auch nachteiliger (z.B. mehrere Wahl- und Abstimmungsvorgänge knapp hintereinander), enorm schwieriger und hinsichtlich der Übergangsphase nicht unriskanter – aber die derzeitige Verfassungsbasis lässt eben keine anderen Optionen zu!
Als bestes Resultat: JA!
Und dann?
Den Verfassungsvorschlag fertig optimieren – aber nicht mehr bei Adam und Eva von vorne diskutieren lassen, im Nationalrat mit 2/3-Mehrheit als Basis für eine Volksabstimmung beschließen (ggf. auch einer Mehrheit im Bundesrat) – und zu eben dieser verpflichtenden Abstimmung bringen. Dann haben wir eine moderne Demokratie, in der das Recht auch wirklich vom VOLK ausgeht – samt jeder weiteren Änderung unserer gemeinsamen Bundesverfassung!
Oder was sonst?
Falls diese „Verfassungspartei“ in den Nationalrat einzieht, aber keine Verfassungsmehrheit schafft (selbst wenn mit absoluter Mehrheit versehen), dann wird diese Partei weiterhin versuchen, nach ihren (strengen) internen Regeln Politik für die MENSCHEN zu machen statt Politik für Politiker.
Deswegen verfügt sie weiterhin über ein Programm auch abseits der vorgeschlagenen Verfassungsänderung. Weil die Änderung der politischen Regeln in einer Demokratie zwar der Kernpunkt des Systems ist, aber bei weitem nicht alles.
Und falls diese „Verfassungspartei“ gar nicht in den Nationalrat gewählt wird – oder nicht einmal der Kandidat für die Bundespräsidentschaft?
Auch das ist in Ordnung – weil IHRE demokratische Entscheidung als Wähler!
Aber wir haben wenigstens UNSEREN demokratiepolitischen Job bestmöglich gemacht und unser Angebot gelegt!
Das DA-Statut schreibt vor, dass ein Mitglied des Vorstands im Fall einer tatsächlichen Kandidatur seine Funktionen ruhend stellt bzw. sie zurücklegt, sich der Kontrolle bezüglich ordnungsgemäßer Amtsausübung und bestmöglicher Einhaltung von Wahlversprechen der Kontrolle durch den Vorstand der DA unterwirft und ein Verstoß gegen die bestmögliche Einhaltung der Wahlversprechen bzw. ordnungsgemäße Amtsausübung auch einen zivilrechtlich klagbaren Tatbestand gegenüber der DA darstellt:
Hiermit stelle ich, Gerhard Kuchta meinen Vorsitz der DA für die Zeit der Kandidatur ruhend und lege ihn für den Fall einer tatsächlichen Wahl in das Amt zurück. Zusätzlich zu allen gesetzlichen Verpflichtungen aus der Kandidatur und dem Amt unterwerfe ich mich bezüglich der abgegebenen Versprechen im Rahmen der Kandidatur und für die ordnungsgemäße Amtsausführung auch der Kontrolle durch den Vorstand der DA und anerkenne ausdrücklich zivilrechtliche Ansprüche der DA an mich, falls hier meinerseits Mindererfüllungen erfolgen. Auch die diesbezüglichen Offenlegungspflichten für den Privatbereich – insbesondere bezüglich der Einnahmequellen – werden anerkannt.
Auch während der Kandidatur und im Amt verbleibe ich, Gerhard Kuchta, ein österreichischer Staatsbürger, der dem Recht gegenüber voll verantwortlich ist. Somit verzichte ich auf jedwede Immunität aus dem Amt und erteile im Vorhinein allen dafür zuständigen Gremien mein ausdrückliches Einverständnis, mich bei einem hinreichend sachlich begründeten Begehren der Justiz auszuliefern.
In folgendem Umfang verzichte ich, Gerhard Kuchta, auf die vorgesehene Entlohnung aus öffentlichen Geldern netto durch Umleitung in anerkannte karitative Einrichtungen (monatlich, durch Überweisung):
Netto-Auszahlungsbetrag im Dezember 2007 für den aktiven Dienst in der Bank Austria: EUR 4.723,65
Valorisiert mit VPI 2005 (12-2007 bis 05-2022): EUR 6.447,78
Dies stellt den für die Amtsausübung beanspruchten Nettobetrag dar – mal 14, mit VPI 2005 oder Nachfolgeindex weiter wertgesichert.Wovon jedoch die noch weiter zu beziehende Pensionsbeiträge (PVA und Pensionskasse) jeweils in Abschlag zu bringen sind!
Bei einem derzeitigen Nettobezug (für Juni 2022) von EUR 1.864,71 seitens der PVA und EUR 1.126,03 aus der Pensionskasse und deren Berücksichtigung als Abzug würde das auf dieser Rechenbasis konkret zu diesem Zeitpunkt einen
wertgesicherten Anspruch von EUR 3.457,04 netto für die Ausübung des Amtes
bedeuten. Alles darüber hinausgehend aus dem Bezug für das Amt – exklusive tatsächlich angefallener und nachgewiesener Auslagenersätze – wird gespendet. Der Verzicht umfasst im selben Anteil Ruhensbezüge und ebenso Amtszulagen sowie Entschädigungen für nicht in Anspruch genommene Dienstwohnungen und Dienstwagen zur Gänze.
Das heißt: Der hier vorgestellte Kandidat für die Bundespräsidentschaft beansprucht ab Amtsausübung als Bundespräsident aus Staatsleistungen insgesamt wertgesichert genau dasselbe, was er 2007 (im letzten vollen Jahr an Berufstätigkeit) monatlich als hochrangiger Experte in der Bank Austria netto verdient hat.
Es wird aufgrund des ohnehin gegebenen Wohnsitzes in Wien KEINE Dienstwohnung beansprucht, auch keine Kostenübernahme oder Kostenbeteiligung des Bundes an der weiterhin bewohnten Wohnung.
Das Jagdschloss Mürzsteg als zweiter Amtssitz des österreichischen Bundespräsidenten soll – allein schon aufrund des bestehenden Denkmalschutzes – weiterhin im Besitz der Republik Österreich und in bestmöglichem Zustand erhalten bleiben. Der Kandidat der DA erhebt aber KEINEN Anspruch auf eigene Nutzung dieses Objekts in seiner Amtszeit sondern möchte, dass das Jagdschloss Mürzsteg in bestmöglichem Umfang den Kunstschaffenden sowie dem Tourismus der Region zugute kommt.
Ein solcher wird höchstens für Staatsempfänge oder dringende Einsätze benötigt und kann – samt Fahrer – in den übrigen Fällen dem Pool für Dienstfahrten oder in sonstigem Dienst für die Öffentliche Hand eingesetzt werden (bis hin zu kostenpflichtigen VIP-Services zu Gunsten der Staatseinnahmen „Fahren Sie im Wagen des Bundespräsidenten“ – z.B. bei Hochzeiten).
Der Kandidat der DA beabsichtigt, sowohl innerhalb Wiens als auch überregional für Dienstfahrten (inkl. Fahrten ins Amt und retour) möglichst öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.
Der Kandidat der DA sieht sich selbst als einer der Bevölkerung. Er ist nach bester Möglichkeit für ALLE da.
Die Notwendigkeit eines expliziten Personenschutzes wird daher nicht gesehen. Wenn dann höchstens aufgrund einer konkreten Bedrohungslage für sich oder die Familie – wie bei anderen Personen in unserer Gesellschaft auch.
Allfällige Kapazitätsentlastungen dadurch sollen der allgemeinen Sicherheit zugute kommen.
Sollten diesbezüglich unvorhersehbare besondere Ereignisse eintreten, die eine Abweichung auf Antrag hin erforderlich machen (aber NUR DANN) gelten die weiteren Bestimmungen des Statuts.
Die Details dazu finden Sie HIER!
Die direkt betroffenen Mitglieder der DA.
So zum Beispiel bezahlt die doch hohen Kosten für die Einreichung der Kandidatur unser Kandidat selbst aus der eigenen Tasche.
Deshalb geben wir auch kein Geld für Werbung etc. aus – denn wir haben keines!
Wir nehmen aber auch keine Spenden: Die DA möchte NICHT Ihr Geld, sondern IHR VERTRAUEN!
Wie HIER schon im Detail erläutert NICHT mit Geld, aber umso mehr mit:
WEITERSAGEN, WEITERSAGEN, WEITERSAGEN!
SIE sind das einzige Werbemittel, das wir haben!
Und dabei sollen Sie NICHT für die DA oder ihren Kandidaten keilen. Geben Sie einfach nur die Information über uns und unser Ansinnen weiter. Jede Person soll sich aus dem selbst ihr eigenes Bild machen und ihre Entscheidungen treffen.
Dann: Schenken Sie uns bitte Ihre Unterstützungserklärung (samt Porto bitte, denn auch 6.000 x „wenig“ ergibt in Summe für uns einen schwer leistbaren Betrag). Wir wissen: Das ist als Ablauf für Sie als Unterstützer unnötig umständlich gestaltet! Es ärgert uns selber noch viel mehr – aber so sind eben die Methoden der Etablierten, um Konkurrenz fernzuhalten.
Und – sofern unser Kandidat es so weit schafft: Geben Sie ihm bitte Ihre Stimme!
Verfolgen Sie bitte auch unsere Initiative weiter. Denn möglicher Weise werden wir bald nicht nur das brauchen, sondern auch verlässliche, möglichst gute Kandidaten.
Ohne Kandidaten keine Kandidatur!
Und ohne Kandidatur findet in einer Demokratie eben auch keine Veränderung statt.
Sie sehen: Es liegt alles in IHRER HAND!
So geht Demokratie.