Wienwahl 2020
Landtags-, Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen
Eine Wahl unter besonders schwierigen Bedingungen (CoVid-19) – und mit spannenden Vorzeichen, was die Machtverhältnisse angeht (Ibiza & Co.).
Es wurde der Gemeinderat (zugleich Landtag) in 18 Wahlkreisen gewählt.
Davon gesondert, aber am selben Termin wurden die Bezirksvertretungen in den 23 Wiener Gemeindebezirken gewählt.
Unterschriftsleistung auf Unterstützungserklärungen am Bezirksamt (etc.): Ab 1.7.2020
Stichtag (Öffnung des elektronischen Wählerverzeichnisses): 14.7.2020
Offizielle Öffnung des Wählerverzeichnisses zur Einsicht und für Einsprüche: 4.8.2020
Ende der Einspruchsmöglichkeit gegen das Wählerverzeichnisses: 13.8.2020
Abgabeschluss für die Kandidatenlisten („Wahlvorschläge“) samt Unterstützungserklärungen bei den Bezirkswahlbehörden: 14.8.2020, 13.00 Uhr
Die Frist für die Einreichung der Stadtwahlvorschläge („Landeslisten“) endet am 17.8.2020
Spätestes Bearbeitungsende für Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis: 19.8.2020
Wahltermin: Sonntag, der 11.10.2020 zwischen 7.00 und 17.Uhr.
Die DA kandidierte in diesem Wahlgang als Mitglied von ARTIKEL EINS.
Auf 2 Seiten: Was ARTIKEL EINS ist – und wie das mit den Unterstützungserklärungen gegangen wäre
Unterstützungserklärungen waren in ausreichender Zahl sowohl für jeden Wahlkreis als auch separat für jeden Gemeindebezirk erforderlich, in welchen eine (wahlwerbende) Partei antreten wollte.
Pro Wahlkreis 100 Unterstützungserklärungen, pro Gemeindebezirk 50 Unterstützungserklärungen
Vorlage Unterstützungserklärung Gemeinderats-Wahlkreise (neutral)
Vorlage Unterstützungserklärung Bezirksvertretungen (neutral)
Diese Formulare lagen auch blanko auf den Bezirksämtern etc. für ARTIKEL EINS auf.
Keine, da die Kandidatur mangels ausreichender Unterstützungserklärungen nicht zugelassen wurde!
Die „EINS-Wahlkabine“!
Beachten Sie bitte auch die Notizen zu den eingemeldeten Punkten und Bewertungen (Felder mit den schwarzen Ecken).
ARTIKEL EINS sowie der Vorsitzende der DA als Privatperson haben diese Wahl (inkl. der Wahlordnung) beim Verfassungsgerichtshof angefochten.
Nach Stellungnahmen der Stadtwahlbehörde und Bezirkswahlbehörde und der Vorlage von Wahlakten hat der Verfassungsgerichtshof mit Entscheidung W I 14/2020-13 vom 25.2.2021 die Anfechtungen ab- bzw. zurückgewiesen.