Verbindliche Wahlversprechen
Die Hürde des „freien Mandats“

Warum und wie sich ein eigentlich als Garant für die demokratische Ausführungsqualität gedachter Umstand ins Gegenteil verkehrt.
Die nachfolgenden Aspekte im Zusammenhang mit Wahlversprechen und dem „freien Mandat“ sind wesentliche Einflussfaktoren auf die bestehende Unzufriedenheit mit der herrschenden Politik und der Politikerverdrossenheit der Bevölkerung:
- Wahlversprechen gelten nach der Wahl als quasi hinfällig, wenn man als politische Gruppierung alleine oder in einer Koalition tatsächlich das Sagen hat.
- Die Freiheit des Mandats erlaubt den Politikern, zu tun was sie wollen (zum eigenen Wohle, und dem der Parteien).
- Es ermöglicht ihnen, „aus freien Stücken“ einem Klubzwang der eigenen Partei – und somit den Interessen kleiner Lobbys – zu folgen und ebenso „aus freien Stücken“ jedes auch noch so große Votum der Bürger zu ignorieren. Die Mandatare sind ja in ihren Entscheidungen „frei“, sie können diesbezüglich tun, was sie wollen!
- Die politische Immunität gibt den Mandataren dabei außerdem noch das Gefühl der Unangreifbarkeit und zieht auch den Stil der politischen Diskussion in die Tiefe.
Schmeichelhaft umschrieben bezeichnet es die Website des Parlaments als „Realverfassung“ bzw. „Verfassungsrealität“.
Da gerade im Vorfeld der Wien-Wahl 2015 und den „Garantien“ der FPÖ die Debatte dazu neu aufgeflammt ist, war die Gelegenheit günstig, eine verbindliche Abklärung dazu herbeizuführen.
Die heutige Situation mit „freiem Mandat“ und dennoch einem ganz offiziell ausgeübten Klubzwang – der in Phasen vor einer Wahl dann (auch ganz offiziell) ausgesetzt wird, damit man den Wählern weismachen kann, eh Demokrat und auf „ihrer Seite“ zu sein – belegt deutlich, dass ein so interpretiertes „freies Mandat“ nicht im Sinn der Wähler und der tatsächlichen Einhaltung von Wahlversprechen sein kann.
Dieser verfassungsrechtliche Zustand macht es politischen Parteien, denen es tatsächlich an einer Einhaltung ihrer Wahlversprechen liegt sogar enorm schwer, ihre Kandidaten für ein Mandat oder eine öffentliche Funktion zu einer bestmöglichen Umsetzung dieser gegebenen Wahlversprechen verbindlich zu verpflichten (aufgrund dessen diese Personen ja schließlich in ihr Amt gewählt werden sollen).
Wir vertreten daher in unserem Verfassungsvorschlag das Konzept eines imperativen Mandats.
Gerhard Kuchta, gerhard.kuchta@outlook.com, +43/6643134620
Selbstanzeige und Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft – denn entweder ist die „Garantie“ der FPÖ nicht legal oder unser Statut.
Vielleicht erscheint Ihnen diese Vorgehensweise überzogen, aktionistisch oder ähnliches: Wir sahen es in DEM konkreten Fall als die effektivste Möglichkeit, um möglichst rasch und unausweichlich Klärungen und Entscheidungen herbeizuführen.
Keine Einleitung eines Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft gegen die DA, da kein Anfangsverdacht.
Unseres Wissens nach auch keine Verfahrenseinleitung durch die Staatsanwaltschaft gegen die FPÖ oder H.C. Strache dazu.
Keine Schritte durch das BMI.
Nicht einmal eine Rückantwort durch den VfGH und Bundespräsidenten.
Das Prinzip des imperativen Mandats wurde in unserem Verfassungsvorschlag konsequent implementiert. Wir versuchen diesen (nach einer breiten öffentlichen Diskussion darüber und weiteren Verbesserung), auf legalem, heute verfassungsmäßig vorgesehenem Weg zu einer verbindlichen Volksabstimmung und danach (bei Annahme) zur Umsetzung zu bringen.
Natürlich werden wir bei sich bietender Gelegenheit das Thema auch weiterhin ansprechen. Uns ist aber klar, dass die Bereitschaft zu Veränderungen im Sinn einer Modifizierung der „Verfassungsrealität“ bei den etablierten politischen Kräften mehr als überschaubar ist.
Auch Staatsanwaltschaft, VfGH, BMI und Bundespräsident erweisen sich dabei – nicht unerwartet – als wenig hilfreich.
Vertrauen Sie bei Ihrer Wahlentscheidung keinem Wahlprogramm oder Wahlversprechen einer etablierten Partei, die die zuvor beschriebene „Verfassungsrealität“ bereits in ihrer Geschichte so gelebt hat – denn dann ist mit Fug und Recht anzunehmen, dass auch die aktuellen Wahlversprechen wenig wert sind.
Unterscheiden Sie zwischen diesen Parteien zuvor und anderen antretenden Gruppierungen, für die diese Vermutung noch keine Basis hat!
Lesen Sie sich bitte in unseren Verfassungsvorschlag ein und helfen Sie uns, den weiter zu verbessern.
Unterstützen Sie bitte dann bei einer Abstimmung diesen Vorschlag – wenn er Ihre Zustimmung findet!
Bitte um Kontakt und (möglichst sachliches) Feedback!
To: BMI; VfGH; Bundespräsident; Leitung Oberstaatsanwaltschaft
CC: Vorstand der DA
Sehr geehrte Damen und Herren,
die politische Partei „Demokratische Alternative“ erstattet, wie in der Anlage nachzulesen, hiermit Selbstanzeige mit gleichzeitiger Bitte um DRINGENDE Überprüfung wegen möglicher Verfassungswidrigkeit.
Dieses Schreiben (samt Beilagen) ergeht gleichzeitig als Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft.
Ich darf Sie im Namen der „Demokratischen Alternative“ um Verständnis dafür bitten, dass wir gleich so rasch nach Konstituierung und aufgrund eines aktuellen Anlasses mittels eines doch nicht so alltäglichen Schrittes Aspekte zur raschen Behandlung und Entscheidung bringen möchten, welche für unsere per Statut festgeschriebene Wirkungsweise und geplante politische Arbeit, die damit verbundenen Möglichkeiten, Kosten und Risiken von eminenter Bedeutung sind. Nach unserer laienhaften Meinung aber auch für andere politische Parteien, Politiker ad personam und den praktischen politischen Tagesbetrieb.
Für die Demokratische Alternative
hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
(Vorsitzender)
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: Kronenzeitung; Tiroler Tageszeitung; ATV; Heute; Falter; Wiener Zeitung; Der Standard; Salzburger Nachrichten; Barbara Bleisch; Dossier; Kleine Zeitung; APA; Die Presse; ORF; News; Oberösterreichische Nachrichten; Profil; Puls 4; NZZ.at; Österreich; Süddeutsche Zeitung; Vorarlberger Nachrichten
Subject: Medieninformation: Selbstanzeige (etc.) der Demokratischen Alternative
Date: Sat, 8 Aug 2015 14:01:06 +0200
Sehr geehrte Damen und Herren,
hochachtungsvoll
Das erhaltene Schreiben vom 11.8.2015
From: BMI
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject: Erledigung – Partei
Date: Wed, 19 Aug 2015 08:40:28 +0000
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: VfGH; Bundespräsident; Leitung Staatsanwaltschaft Wien
CC: BMI; Leitung Oberstaatsanwaltschaft; Vorstand DA
Subject: Mail vom 8.8.2015 / Nachfrage wegen der weiteren Vorgehensweise
Date: Fri, 28 Aug 2015 14:05:12 +0200
Sehr geehrte Damen und Herren,
die „Demokratische Alternative“ hat am 8.8.2015 aus gegebenem Anlass eine Selbstanzeige und Sachverhaltsdarstellung eingebracht und übermittelt Ihnen in dem Betreff die beiliegenden Dokumente zur dringenden Überprüfung der Angelegenheit, möglichst raschen Entscheidung und darauf basierenden Nachricht bis spätestens 3.9.2015.
Ich ersuche Sie aufgrund der gegebenen Situation für den Zeitdruck um Ihr Verständnis und verbleibe
für die Demokratische Alternative
hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
(Vorsitzender)
Das beigefügte Schreiben vom 28.8.2015
Das versendete Mail vom 9.9.2015
Das versendete Mail vom 15.4.2016
Die am 20.4.2016 ergangene neuerliche Zusendung der am 19.8.2015 erfolgten (nicht erhaltenen) Erledigung der Staatsanwaltschaft Wien.