Vermummungsverbot im Netz
Verbrechensvorbeugung oder Inhaltskontrolle?

Die Kontrolle der Medien war seit ihrer Existenz von enormer Wichtigkeit – und die Pressefreiheit ein hohes Gut in der Gesellschaft. In welcher Hinsicht ist in diesem Zusammenhang nun das diskutierte Vermummungsverbot im Netz von Bedeutung?
Investigative Medien sind für eine Demokratie ebenso wichtig wie das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Leider sind die Trends bezüglich Einflussnahme auf die Berichterstattung in den „klassischen Medien“ (Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen) unverkennbar – nicht nur in totalitären systemen, sondern auch im Rahmen demokratischer Staatssysteme. Bleibt also das Internet (Foren, Mails, Blogs, Homepages – wie auch diese, soziale Netzwerke, …), um frei Informationen, Meinungen und Standpunkte auszutauschen und sich dazu zu vernetzen.
Natürlich gibt es dabei auch Missbrauch und Probleme – seien das verbreitete Falschinformationen und bewusste Lügen (bis hin zu Fälschungen a la Deep Fake), Verhetzung, Mobbing, Absprache und Austausch zu kriminellen Handlungen (Darknet etc.), Kinderpornographie und so weiter.
Es fragt sich: Wie die Grundrechte im Internet wahren, andererseits aber auch die genannten Probleme verhindern?
Vor allem fragt sich auch immer: Was ist das Ziel der Maßnahmen – und geht es wirklich nur um das Verhindern der genannten Probleme?
Die Überlegungen eines digitalen Vermummungsverbots im November 2018 durch die österreichische Bundesregierung.
Keine Frage, den oben angeführten Problemen und Missständen im Internet ist bestmöglich zu begegnen – vor allem auch auf dem Gebiet der Prävention in dem Sinn, dass gesellschaftliche Verhältnisse geschaffen werden, die eine Vielzahl an Delikten minimieren: Ent-Polarisierung, Zusammenhalt statt Hass, gute soziale Absicherung zur Minimierung der Kriminalität, et cetera.
Keinesfalls aber dürfen Maßnahmen zur Bekämpfung der Probleme unverhältnismäßig zu Lasten der Grundrechte gehen. Dies vor allem dann nicht, wenn investigativer Journalismus viel zuwenig stattfindet oder viel zu geringe Publizität erlangt.
Gerhard Kuchta, gerhard.kuchta@outlook.com, +43/6643134620
Bislang zwei Offene Briefe auf nationaler Ebene.
Der „Offene Brief“ vom 11.4.2019 wurde auch als offizielle und öffentliche Stellungnahme der DA in das parlamentarische Begutachtungsverfahren zum SVN-G eingebracht.
Auf nationaler Ebene ist zu dem Thema eher Ruhe eingekehrt (zumindest nach außen wahrnehmbar). Aber auf EU-Ebene sind hier weiterhin maßgebliche Bestrebungen im Gang (z.B. hinsichtlich Verschlüsselungsverbot – vor allem unter Bezugnahme auf den Terroranschlag in Wien), die über Richtlinien und Verordnungen auch auf den nationalen Bereich Auswirkungen haben können.
Die DA wird zu dem Thema weiterhin auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, Einhaltung der Grundrechte und die Stärkung investigativer Berichterstattung in den Medien in ihren Äußerungen hinarbeiten.
Unterstützen Sie uns bitte in dieser Hinsicht – einerseits durch Support der Beiträge, andererseits aber auch dadurch, selbst möglichst keinen Missbrauch dieser Kommunikationsform (Hass, Mobbing, Fake News, …) zu betreiben.
Bitte um Kontakt und (möglichst sachliches) Feedback!
Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Dienstag, 13. November 2018 22:39
An: ÖVP Parlamentsklub; FPÖ Parlamentsklub; SPÖ Parlamentsklub; Neos-Parlamentsklub; Klub Liste Pilz; Martha Bissmann; Efgani Dönmez
Cc: Sprecher BP Van der Bellen; Verfassungsgerichtshof; Volksanwaltschaft; Europarat; ORF; Der Standard; Kurier; Profil; Krone; Wiener Zeitung; Salzburger Nachrichten; APA; Österreich; Die Presse; ATV; Puls 4; Servus TV; OÖ Nachrichten; Kleine Zeitung; Heute; Bild; Süddeutsche; FAZ; Dossier; NZZ
Betreff: Offener Brief zu einem „digitalen Vermummungsverbot“
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie finden anbei unseren offenen Brief zum angedachten „digitalen Vermummungsverbot“ zu Ihrer Kenntnisnahme und Erwägung in der weiteren Bearbeitung des Themas.
Für die „Demokratische Alternative“
hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
(Vorsitzender)
Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Donnerstag, 11. April 2019 14:05
An: BM Mag. Gernot Blümel
Cc: ÖVP Parlamentsklub; FPÖ Parlamentsklub; SPÖ (Parlamentsklub); Parlamentsklub NEOS; Efgani Dönmez; Martha Bissmann; Klub Liste Pilz; Sekretariat Bundespräsident; VFGH; Volksanwaltschaft; Council of Europe; ORF Chefredaktion Information; Der Standard (Chefredaktion); Kurier (Chefredaktion); Profil; KRONE (Chefredaktion); Wiener Zeitung; Dr. Andreas Koller (Salzburger Nachrichten); Chefredaktion APA; Redaktion Österreich; Chefredaktion Die Presse; ATV; Puls 4; Servus TV; OÖN; Kleine Zeitung; Heute (UBahn-Zeitung); BILD; Redaktion Süddeutsche Zeitung; FAZ; Dossier; NZZ; ORF Online; ISPA; Epicenter.works; Dr. Markus Dörfler; Prof. Nikolaus Forgo; Dr. Lukas Feiler; Max Schrems; Chaos Computer Club
Betreff: Offener Brief zum Entwurf eines Bundesgesetzes über Sorgfalt und Verantwortung im Netz (SVN-G)
Sehr geehrter Herr Bundesminister Magister Blümel,
sehr geehrte Damen und Herren,
anbei finden Sie unseren Offenen Brief zum Entwurf eines Bundesgesetzes über Sorgfalt und Verantwortung im Netz (SVN-G) zu Ihrer Kenntnisnahme und Erwägung in der weiteren Bearbeitung des Themas.
Für die „Demokratische Alternative“
hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
(Vorsitzender)